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Kreis Soest: Restriktionen wegen Schweinepest werden ab Mittwoch gelockert

Soest (aho) – Die aufgrund des Ausbruchs der Schweinepest in den Kreisen Recklinghausen und Borken erlassenen Restriktionen für Schweinehalter werden nach Mitteilung des Düsseldorfer Landwirtschaftministeriums ab Mittwoch, 14. Juni 2006, teilweise aufgehoben. Darauf weist der Veterinärdienst des Kreises Soest hin.

Schlachtschweine dürfen ab diesem Datum wieder unmittelbar zu Schlachtstätten in Deutschland transportiert werden. Eine klinische tierärztliche Untersuchung vor dem Versand ist nicht mehr erforderlich. „Allerdings sind Sammeltransporte mit Schweinen aus mehr als einem Betrieb weiter verboten“, erläutert Dr. Wilfried Hopp, Leiter des Veterinärdienstes der Kreisverwaltung Soest.

Nach den neuen Regelungen dürfen heimische Schweinehalter Zucht- und Nutzschweine einschließlich Ferkel in andere Betriebe in Deutschland verbringen. Voraussetzung ist, dass im abgebenden Bestand seit mindestens 30 Tagen vor dem Transport keine Tiere eingestallt wurden. Die Transport-Schweine müssen seit mindestens 30 Tagen oder seit ihrer Geburt, wenn sie jünger sind, im Bestand gewesen sein. Wie bisher sind allerdings vor dem Versand vom Hoftierarzt eine klinische Untersuchung und eine Temperaturmessung vorzunehmen. Dr. Hopp: „Diese Untersuchungen müssen weiterhin per Fax dem Veterinäramt angezeigt werden. Auch hier gilt das Verbot von Sammeltransporten.“

Mit den geänderten Bestimmungen können die heimischen Betriebe wieder Zucht- und Nutzschweine einschließlich Ferkel aus anderen Bundesländern einstallen. Allerdings ist nach wie vor nicht erlaubt, Schweine aus dem Regierungsbezirk Münster und dem Regierungsbezirk Düsseldorf, soweit er rechts des Rheines und nördlich der Bundesautobahn 2 liegt, in den Kreis Soest zu importieren.

Weggefallen ist die Verpflichtung, Behandlungen mit Antibiotika in Schweinebeständen anzuzeigen.

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