Schweinepest im Kreis Borken: 92.000 Schweine in 185 Beständen vorsorglich getötet
Borken (aho) – „Wir hoffen inständig, dass wir mit dem heutigen Ende der Keulungsaktion die weitere Ausbreitung der Schweinepest im Kreisgebiet gestoppt haben“, betonten am Dienstag (23.05.2006) Borkens Landrat Gerd Wiesmann und der Chefveterinär der Kreisverwaltung, Dr. Albert Groeneveld, übereinstimmend. An heutigen Tage werden die letzten rund 4.500 Schweine in den noch verbliebenen sieben Beständen der Sperrbezirke Borken-Marbeck/Raesfeld und Borken-Gemenwirthe vorsorglich getötet. Die flächendeckende Räumung dieser beiden Zonen hatte das Land Nordrhein-Westfalen nach Aufforderung durch die Europäische Union angeordnet.
„Insgesamt 92.000 Schweine in 185 Beständen mussten damit im Rahmen der Bekämpfung der Schweinepest allein im Kreis Borken getötet werden“, zog Landrat Wiesmann eine erste Bilanz. Nach den Seuchenausbrüchen im Raum Haltern (Kreis Recklinghausen) Anfang März war im Kreis Borken die Schweinepest erstmals am 1. April 2006 in einem 218 Tiere umfassenden Raesfelder Bestand („Borken I“) aufgetreten. Sofort hatte die Kreisverwaltung auf Grund der strengen Vorschriften zur Bekämpfung dieser hochinfektiösen Tierkrankheit die Tötung des gesamten Seuchenbestandes, der Schweine in den Beständen im Ein-Kilometer-Radius um das Gehöft und in den so genannten Kontaktbetrieben angeordnet. Insgesamt 4.700 Schweine wurden dabei gekeult und anschließend schadlos beseitigt. Am 5. Mai 2006 gab es in Borken-Marbeck einen weiteren Seuchenfall („Borken II“), der bei den Untersuchungen zur Aufhebung des wegen des Seuchenfalls am 1. April im Raum Raesfeld-Marbeck gebildeten Sperrbezirks (Drei-Kilometer-Radius um das Seuchengehöft) entdeckt wurde. Auch hier wie beim dritten Fall („Borken III“), der am 9. Mai in Borken-Gemenwirthe amtlich festgestellt wurde, wurden sofort die jeweiligen Seuchenbestände, die Schweine in den Beständen im Ein-Kilometer-Radius um die Seuchengehöfte und in den so genannten Kontaktbetrieben gekeult.
Darüber hinaus ergab sich dann ab dem 9. Mai 2006 für die Veterinäre des Kreises Borken auf Grund der Anordnung des Landes Nordrhein-Westfalen die Pflicht, sämtliche Schweine in den um die Seuchenbestände eingerichteten Sperrbezirken (ein Sperrbezirk für den Fall „Borken I“, der später um den Bereich für den Fall „Borken II“ erweitert worden war, sowie ein Sperrbezirk für den Fall „Borken III“) zu töten. „Diese großflächige ‚Räumung‘ war nur durch die Einbeziehung vieler weiterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung in die Logistik und mit personeller Unterstützung anderer Veterinärbehörden im Lande zu leisten“, machte Dr. Groeneveld in seinem Bericht deutlich.