Kreis Borken regelt das Betreten von Schweineställen
Borken (aho) – Der Kreis Borken hat jetzt mit einer „Allgemeinverfügung“ für das gesamte Kreisgebiet festgeschrieben, was für viele Schweinehalter schon selbstverständlich ist: Das Betreten von Schweineställen durch betriebsfremde Personen ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Diese Regelung dient laut Dr. Albert Groeneveld, Leiter des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung, dazu, eine weitere Ausbreitung der Schweinepest nach Möglichkeit zu verhindern.
Personen, wie Viehhändler, Tierärzte, Futtermittellieferanten und Handwerker, die zwingend die Schweineställe und das zugehörige Umfeld (zum Beispiel Rampen, Vorräume, Futtersilos) betreten müssen, dürfen dies nur mit Einmaloveralls und Einmalstiefeln oder mit Schutzkleidung des Schweine haltenden Betriebes (Overall, Stiefel). Die Einwegschutzkleidung ist unverzüglich nach Gebrauch zu beseitigen. Betriebseigene Schutzkleidung ist unverzüglich nach dem Verlassen des Stalls bzw. des zugehörigen Umfeldes abzulegen, zu reinigen und zu desinfizieren. Die jeweiligen Betriebsinhaber haben sicherzustellen, dass die Hygienebestimmungen eingehalten werden. Außerdem sind sie verpflichtet, in einem formlosen Tagebuch (zum Beispiel einem Kalender) das Betreten der Schweinestallungen und des dazugehörigen Umfeldes durch betriebsfremde Personen zu dokumentieren. Dieses Tagebuch muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name der Person, Datum, Uhrzeit, Besuchsgrund, gegebenenfalls auch das Fahrzeugkennzeichen. Darüber hinaus gelten in den Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten für die dortigen Betriebsinhaber selbstverständlich zusätzlich die noch weitergehenden, ihnen bekannten Regelungen. Insbesondere dürfen dort Schweine haltende Betriebe von betriebsfremden Personen nur mit schriftlicher Genehmigung des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung Borken betreten werden.