Schweinepest: Bestimmungen im Anschluss-Beobachtungsgebiet im Raum Winterswijk
Borken (aho) – Um die Weiterverbreitung der Schweinepest zu verhindern, haben die niederländischen Veterinärbehörden im Raum Winterswijk ein so genanntes Anschluss-Beobachtungsgebiet eingerichtet. Unter anderem liegt die Hauptstraße von Südlohn-Oeding nach Winterswijk in dieser Zone. Bereits am Donnerstag (11.05.2006) hatte der Kreis Borken darauf hingewiesen, dass in dem Anschluss-Beobachtungsgebiet von deutschen Restriktionen abweichende Bestimmungen gelten. Offenkundig fahren nach Mitteilung des Landkreises Borken dennoch von deutscher Seite über Oeding Unbefugte in das Gebiet – mit der Folge, dass dort deren Fahrzeuge stillgelegt werden und Bußgelder in erheblicher Höhe zu zahlen sind.
Der Kreis Borken warnt daher ausdrücklich davor, Transporte von Vieh, Geflügel, Dung, Tierfuttermitteln usw. durch das Anschluss-Beobachtungsgebiet durchzuführen oder dort Leerfahrten mit entsprechenden Transportmitteln vorzunehmen. Die nichtamtliche deutsche Übersetzung der einschlägigen niederländischen Verordnung wurde am Freitagmorgen (12.05.2006) im Internetangebot des Kreises Borken veröffentlicht.
Da am Grenzübergang Oeding die niederländische Hinweistafel auf das Anschluss-Beobachtungsgebiet Fahrzeugführern offenkundig kaum ins Auge fällt, wird dort von deutscher Seite ein zusätzliches Warnschild aufgestellt.