Stadt Duisburg: Geflügelfreilandhaltung wieder erlaubt
Duisburg (aho) – Geflügelfreilandhaltung ist im Stadtgebiet Duisburg mit Ausnahme der Rheinaue Walsum (Rhein, Nordhafen Walsum, Bahnlinie, Stadtgrenze zu Dinslaken) vorerst bis zum 15. August wieder erlaubt. Es müssen jedoch etliche Bestimmungen eingehalten werden, teilt das Presse- und Kommunikationsamt der Stadt mit.
So muss jede Freilandhaltung dem Veterinäramt Duisburg (Fax 0203 / 75986101) angezeigt werden. Außerdem ist ein Bestandsregister zu führen, in dem die Zu- und Abgänge von Geflügel, Tierverluste sowie tägliche Legeleistung einzutragen sind. Das Register muss drei Jahre aufbewahrt werden. Die Stallungen oder sonstigen Standorte des Geflügels dürfen von betriebsfremden Personen nur mit Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden, die nach Gebrauch unverzüglich gereinigt, beziehungsweise beseitigt werden muss. Nach jeder Ein- und Ausstallung sind die benutzten Gerätschaften, der Verladeplatz sowie die frei gewordenen Ställe zu reinigen und zu desinfizieren. Außerdem ist die Schadnagerbekämpfung ordnungsgemäß durchzuführen und zu dokumentieren. Schlachtgeflügel darf unmittelbar zu einem Schlachtbetrieb verbracht werden; für Zucht- und Nutzgeflügel gelten diesbezüglich besondere Bestimmungen.
Wer Enten und Gänse unter freiem Himmel halten will, muss seine Tiere regelmäßig virologisch untersuchen lassen.