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Geflügel in Nordrhein-Westfalen darf wieder in die Freiheit

Düsseldorf (aho) – Mit Inkrafttreten der neuen „Verordnung zu Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest“, die Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer erlassen hat, kann der größte Teil des nordrhein-westfälischen Freilandgeflügels seinen Stall endlich wieder verlassen. Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg hat die Kreise heute angewiesen, von den in der Verordnung angegebenen Möglichkeiten für Ausnahmegenehmigungen großzügig Gebrauch zu machen. Danach muss Geflügel nur noch dann im Stall bleiben, wenn dieser in der Nähe eines Sammelplatzes von Wildvögeln liegt (vor allem an Seen und Flüssen) oder in einer geflügeldichten Region. Auch in Geflügelpest-Sperrgebieten müssen die Tiere im Stall bleiben, doch diese Option trifft auf NRW nicht zu, da hier noch kein Fall von Vogelgrippe aufgetreten ist.

In welchen Regionen die Tiere nun weiterhin im Stall bleiben müssen, entscheiden die Kreise und kreisfreien Städte auf ihren ausdrücklichen Wunsch in Eigenregie. Damit bleiben sie flexibel und können auf Veränderungen der Lage vor Ort schnell und unbürokratisch reagieren, etwa wenn im Herbst Zugvögel ihre Rastplätze aufsuchen. Ein großer Teil der Kreise hat bereits eine entsprechende Lagebewertung vorgenommen. Die Geflügelhalter können sich darüber beim zuständigen Veterinäramt informieren oder sollten auf die Ankündigungen in der örtlichen Presse achten. Wer dann seine Tiere ins Freie lassen will, muss dies beim zuständigen Veterinäramt nur noch anzeigen, das Einholen einer speziellen Ausnahmegenehmigung ist nicht mehr notwendig. Landwirtschaftsminister Uhlenberg begrüßte die neue Verordnung ausdrücklich: „Wir haben uns in den letzten Wochen beim Bundeslandwirtschaftsministerium für großzügige Ausnahmeregelungen stark gemacht und sind sehr zufrieden mit der neuen Regelung. Damit ist die Existenz der Freilandhalter und der Biobetriebe gesichert.“

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