Kreis Soest: Stand-Still für Ferkel und Zuchtschweine
Soest (aho) – Nach dem erneuten Ausbruch der Schweinpest im Kreis Borken gilt auf Veranlassung der EU für die Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster (Kerngebiet) und damit auch für den Kreis Soest bis einschließlich 15. Mai ein generelles „Stand-Still“ für Ferkel und Zuchtschweine. Danach, also ab dem 16. Mai, dürfen die Tiere innerhalb des Kerngebietes nur umgestallt werden, wenn sie 45 Tage im Betrieb verbracht haben und entsprechende Untersuchungen durchgeführt wurden. Darauf weist der Veterinärdienst des Kreises Soest hin.
Schlachtschweine dürfen wie bisher zur Schlachtung gebracht werden, wenn sie vorher klinisch untersucht werden und der Halter den Transport dem Veterinäramt anzeigt. Soll die Schlachtung außerhalb Nordrhein-Westfalens erfolgen, muss ebenfalls eine Untersuchung erfolgen, der Transport vom Veterinäramt aber ausdrücklich genehmigt werden.