Erneuter Schweinepestfall im Kreis Borken wirkt sich auch auf den Kreis Warendorf aus
Warendorf (aho) – Wie gestern Nachmittag bekannt wurde, ist im Rahmen der abschließenden Kontrolluntersuchung im Schweinepest-Sperrbezirk in einem Betrieb im Kreis Borken erneut die Schweinepest festgestellt worden. Die rund 4.500 Tiere des betroffenen Landwirtes wurden gestern getötet – die Europäische Union hat zudem angeordnet, dass alle weiteren Schweine im Sperrbezirk ebenfalls gekeult werden müssen. Betroffen sind davon rund 52.000 Tiere.
Wie das Land Nordrhein – Westfalen mitgeteilt hat, hat die Kommission bei der EU zugesagt, die dadurch entstehenden Kosten zu übernehmen – es geht immerhin um einen Schaden von rund 10 Millionen Euro. Aufgrund dieses erneuten Ausbruchs der Schweinepest hat die EU angeordnet, dass in den Regierungsbezirken Münster, Arnsberg und Düsseldorf für Zucht- und Nutzschweine ab sofort (5.Mai) für die Dauer von 10 Tagen (bis zum 15.05.2006, 24:00 Uhr) ein absolutes „stand still“ gilt! Bisher auch vom Veterinäramt des Kreises Warendorf erteilte Genehmigungen werden widerrufen, teilt der Landkreis Warendorf mit.
Schlachtschweine dürfen aber weiterhin nach klinischer Untersuchung des Bestandes durch den Hoftierarzt mit Genehmigung unmittelbar zur Schlachtung gebracht werden. Liegt der Schlachtbetrieb in NRW, gilt der Transport mit erfolgter, vollständig ausgefüllter Anzeige als genehmigt. Wenn der Schlachtbetrieb außerhalb von NRW liegt, muss der Transport weiterhin ausdrücklich vom Veterinäramt genehmigt werden, heißt es in einer Information des Landkreises.
Zudem haben Schweinehalter aus NRW nach wie vor der Veterinärbehörde unverzüglich jede antibiotische Behandlung einer Infektionskrankheit anzuzeigen und ihren Bestand bei einer solchen Behandlung unverzüglich inkl. Blutprobenentnahme untersuchen zu lassen. „Diese Restriktionen treffen auch die Schweinehalter im Kreis hart. Ich appelliere aber nochmals an alle Landwirte, wachsam und vorsichtig sein und alles zu tun, dass die Seuche nicht in unsere Ställe gelangt. Nach jetzigem Kenntnisstand wird es aber wohl möglich sein, dass der am 21. Mai in Milte geplante „Tag des offenen Hofes“ – wenn auch in abgespeckter Form und unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen – stattfinden kann.“ so Landrat Dr. Wolfgang Kirsch.