Schweinepest in NRW: 52.000 Schweine auf 96 Höfen müssen getötet werden
Düsseldorf (aho) – Das Agrarministerium in Düsseldorf kündigte an, weiterhin in enger Abstimmung mit dem Bund und der Europäischen Kommission die notwendigen Maßnahmen im Kampf gegen die Schweinepest im Landkreis Borken zu ergreifen. Als Reaktion beabsichtigt die Europäische Kommission, im Sperrgebiet, also in der 3-Kilometer-Zone um den betroffenen Hof, die Tötung aller Schweine anzuordnen. Damit müssten auf 96 Höfen rund 52.000 Tiere getötet und unschädlich beseitigt werden. Die EU hat zugesagt, dass die Kosten dafür von Kommission übernommen werden.
Auch für den Transport von Schweinen gibt es neue Vorgaben. Aus den Regierungsbezirken Detmold und Köln dürfen Zuchtschweine und Ferkel innerhalb Deutschlands verbracht werden, wenn sie zuvor 30 Tage im Betrieb gehalten und tierärztlich untersucht wurden. Für die Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster (Kerngebiet) gilt bis einschließlich 15. Mai ein generelles Stand-Still für Zuchtschweine und Ferkel. Danach dürfen Sie innerhalb des Kerngebietes umgestallt werden, wenn sie 45 Tage im Betrieb verbracht haben und entsprechende Untersuchungen durchgeführt wurden. Für ganz NRW gilt: Schlachtschweine dürfen zur Schlachtung gebracht werden.
Rund um den betroffenen Betrieb wurde ein neues Sperrgebiet eingerichtet sowie eine neue Beobachtungszone (10-Kilomter-Zone) gezogen. Innerhalb dieser Beobachtungszone müssen alle Betriebe tierärztlich untersucht werden, Schweine aus dem 10-Kilometer-Bereich dürfen nicht nach außerhalb gebracht werden. Es ist aber möglich, Tiere mit amtlicher Genehmigung innerhalb des Beobachtungsgebietes umzustallen, wenn dies aus Platzgründen notwendig ist.