Vogelgrippe: Tierseuchenkasse zahlt Entschädigungen
Hannover (aho) – Das Land Niedersachsen hat den Krisenfall ausgerufen und hat damit die Kostenübernahme seitens der Tierseuchenkasse im Falle von notwendigen Tötungen von Beständen im Rahmen der Bekämpfung des aktuellen Vogelgrippefalls im Landkreis Cloppenburg sichergestellt. Ebenso wurde beschlossen, dass in einem Sperrbezirk in einem Radius von drei Kilometern um den Ausbruchsbetrieb der Bestand in sämtlichen rund 60 Betrieben beprobt wird. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sollen bis Weihnachten vorliegen. Von den zwei Kontaktbetrieben im Landkreis Vechta, die mit dem Ausbruchsbetrieb im Landkreis Cloppenburg zu tun hatten, liegt mittlerweile auch vom zweiten das Ergebnis der Bestandsproben vor. Wie beim ersten Betrieb handelt es sich auch hier um einen negativen Befund.
Insgesamt werden nach derzeitigem Stand 120.000 Tiere getötet, darunter rund 19.000 Tiere im Ausbruchsbetrieb und etwa 11.500 in einem Kontaktbetrieb ebenfalls im Landkreis Cloppenburg. Hinzu kommt der Bestand in Betrieben, die sich in einem Ein-Kilometer-Radius um den Ausbruchsbetrieb befinden.
Neben dem Landkreis Cloppenburg gilt weiterhin auch für die benachbarten Landkreise Ammerland und Leer ein sogenannter Stand Still. In diesem Gebiet gehaltene Vögel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden. Lediglich für Eintagsküken gilt eine Ausnahme. Sie dürfen aus einer Brüterei innerhalb des Stand Still-Gebietes in einen Bestand außerhalb dieser Zone gebracht werden.
Das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems, hatte am Dienstag amtlich festgestellt, dass ein Putenmastbetrieb im Landkreis Cloppenburg von der hochpathogenen Variante der Vogelgrippe H5N8 betroffen ist (hochpathogene Aviäre Influenza – HPAI). Damit wurde der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. Die hochpathogene aviäre Influenza vom Typ H5N8 wurde in Deutschland zuerst Anfang November in einem Geflügelbestand in Mecklenburg-Vorpommern und bei einer Krickente nachgewiesen. Dort sind keine weiteren Fälle aufgetreten. Dieser Virustyp wurde im November 2014 ebenfalls in Geflügelbeständen in den Niederlanden und in einem Entenbestand in Großbritannien, in den Niederlanden auch in zwei Wildenten diagnostiziert. In beiden Mitgliedstaaten sind bisher keine weiteren Fälle in Hausgeflügelbeständen aufgetreten. Aufgrund dieser Fälle müssen Geflügelhalter in weiten Teilen Niedersachsens ihre Tiere bereits seit Ende November in Ställen halten.
Reply to “Vogelgrippe: Tierseuchenkasse zahlt Entschädigungen”