stern-Bericht: Schweineproduzent Straathof darf nicht länger Tiere halten
Hamburg (aho) – Der Landkreis Jerichower Land hat laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins Stern gegen den Schweinehalter Adrianus Straathof ein „Tierhaltungs- und Betreuungsverbot“ erlassen. Der Niederländer gilt als einer der größten Schweineproduzenten Europas. Nach eigenen Angaben aus dem Jahr 2013 hat er 25 Standorte und produziert allein in Deutschland insgesamt 1,5 Millionen Ferkel jährlich.
Das Verbot gilt für Straathof persönlich, bundesweit und betrifft seit Ende November womöglich sämtliche Betriebe, in denen er Geschäftsführer ist oder als Eigentümer Einfluss auf die Tierhaltung hat, heiß es in dem Bericht des stern. „Mit sofortiger Wirkung“ ist ihm damit „das Halten und Betreuen von Schweinen untersagt“, wie es in dem Bescheid heißt.
Für Adrianus Straathof bedeutet das praktisch: Berufsverbot. Seinen Anwälten wurde der amtliche Bescheid Ende November zugestellt. „Mit sofortiger Wirkung“ ist ihm seitdem „das Halten und Betreuen von Schweinen untersagt“, zitiert der stern aus dem amtlichen Dokument.
Straathof wehrt sich gegen den Bescheid und die Vorwürfe, die vor allem seine Ferkelproduktion in Gladau bei Genthin betrifft. Der Bescheid leide an zahlreichen Rechtsmängeln und müsse erst von Gerichten bestätigt werden, teilte eine Sprecherin seiner Holding gegenüber dem stern mit. Die meisten Vorwürfe seien unzutreffend.
Allerdings stützen sich die Behörden auf Durchsuchungsergebnisse der Staatsanwaltschaft, die Staathofs Ferkelproduktion im März diesen Jahres während einer Großrazzia nach Tierschutzverstößen durchsuchen ließ. Die Veterinäre des Landkreises Jerichower Land hatten hier und in einer weiteren Straathof-Anlage „jahrelang“ und „immer wieder erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße festgestellt“, zitiert der stern aus dem Bescheid.
Beanstandet wurden bei früheren Kontrollen unter anderem die Wasserversorgung, die tierärztliche Behandlung und die Größe der sogenannten Kastenstände, in denen die Sauen nach der Besamung oft wochenlang untergebracht sind. Nach Auflagen und empfindlichen Bußgeldern folgte 2013 eine Strafanzeige wegen Tierschutzverstößen. Die strafrechtlichen Ermittlungen dazu dauern – parallel zu dem verwaltungsrechtlichen Verbotsverfahren – noch an.
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