Landkreis Leer: Aufstallungspflicht für Geflügel wird kommen
Leer (aho) – Als vorsorgliche Reaktion nach mehreren Fällen von Geflügelpest unter anderem in den Niederlanden und Ostdeutschland bereitet der Landkreis Leer (Niedersachsen) ein Freilandhaltungsverbot gegen den Ausbruch der Vogelgrippe vor. Ab Sonnabend, 29. November, werde die Allgemeinverfügung voraussichtlich in Kraft treten, informiert der Landkreis vorab.
Die geplante Aufstallungspflicht betrifft Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Sie müssen alle in geschlossenen Räumen gehalten werden. Vogelvolieren müssen ein geschlossenes Dach und vogelsichere Seitenbegrenzungen haben.
Die Geflügelhalter sollten sich schon jetzt auf diese Situation einstellen und entsprechende Aufstallmöglichkeiten einrichten, lautet die Empfehlung des Veterinäramts der Kreisverwaltung.
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