Ab sofort: Landkreis Cloppenburg erlässt Aufstallungsanordnung für Geflügel
Cloppenburg (aho) – Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel ordnet der Landkreis Cloppenburg (Niedersachsen) an, dass sämtliches gehaltene Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ab sofort ausschließlich
1. in geschlossenen Ställen oder
2. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung),
zu halten ist.
Zum jetzigen Zeitpunkt muss aufgrund der Feststellungen in Deutschland, den Niederlanden und Großbritannien mit weiteren Ausbrüchen gerechnet werden, so der Kreis in einer Presseinformation. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Erreger der Aviären Influenza bereits in andere Bestände verschleppt bzw. aus anderen Beständen eingeschleppt wurde. Da das Virus auch bei einer Wildente in Deutschland nachgewiesen wurde, muss zudem von einer Übertragungsmöglichkeit durch die Wildvogelpopulation ausgegangen werden.
Der Risikobewertung wurde vom Landkreis Cloppenburg dabei zugrunde gelegt, dass der Landkreis Wildvogeldurchzugsgebiet für wildlebende Wat- und Wasservögel ist und dass im Landkreis Cloppenburg mehrere Flüsse und Feuchtgebiete vorhanden sind.
Im Landkreis Cloppenburg werden zur Zeit ca. 13,5 Millionen Stück Geflügel gehalten. Die Aufstallungsanordnung stellt die derzeit verhältnismäßigste Möglichkeit dar, die Tierseuche schnell und wirksam einzudämmen.
Bei der hochpathogenen Aviären Influenza handelt es sich um eine hochansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung beim Geflügel, deren Ausbruch immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und verarbeitende Industrien haben kann, informiert die Kreisverwaltung.
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