Geflügelpest: NRW-Agrarministerium legt Gebiete mit Stallpflicht fest
Düsseldorf (aho) – Das NRW-Agrarministerium wird heute nach eigenen Angaben einen Erlass zu einer Stallpflicht in Risikogebieten an die Amtsveterinäre der Kreise und kreisfreien Städte versenden. Der Erlass beinhaltet auch eine Liste mit den Risikogebieten, in denen die Stallpflicht gelten wird. In diesen Gebieten haben sich Zugvögel niedergelassen und sie liegen in stark frequentierten Flugzonen von Zugvögeln.
Die Stallpflicht für Hausgeflügel gilt für konventionelle Betriebe und Biobetriebe sowie für private Halterinnen und Halter von Hausgeflügel. Alle freilaufenden Legehennen, Masthühner und Puten, aber auch Enten und Gänse oder sonstiges Geflügel müssen dann bis auf Weiteres in ihren Ställen bleiben, um einen direkten Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden, so das Ministerium.
Hier finden Sie eine Auflistung der Aufstallungsgebiete in Nordrhein-Westfalen.
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