Bußgelder bis 25.000 Euro: Transport von hochtragenden Tieren verboten
Husum (aho) – Der Transport von hochtragenden Tieren ist EU-weit verboten. „Das ist noch immer nicht allen Landwirten und Transporteuren bekannt“, stellte jetzt der nordfriesische Kreisveterinär Dr. Dieter Schulze fest.
So besteht nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 für Rinder in den letzten vier Wochen der Tracht ein Transportverbot. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Transport für ein hochtragendes Tier eine extreme Stresssituation bedeutet und somit Leiden verursacht. Schlimmstenfalls wird die Geburt ausgelöst, und das Tier kommt während des Transports nieder, so der Tierarzt.
Sowohl Landwirt als auch Transporteur sind dem Tierwohl verpflichtet. Der Transporteur hat sich vor der Fahrt beim Landwirt zu versichern, dass sich keines der Tiere im letzten Zehntel der Tracht oder in den ersten sieben Tagen nach der Niederkunft befindet. Holt er diese Auskunft nicht ein, macht er sich strafbar – ebenso wie der Landwirt, der den Transportauftrag erteilt hat.
Bußgelder bis 25.000 Euro
„Spätestens am Schlachtband wird jedes Fehlverhalten dieser Art aufgedeckt und anschließend geahndet“, betonte Dr. Schulze. Der Gesetzgeber sieht Bußgelder bis zur Höhe von 25.000 Euro vor.
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