Hessen untersagt die Tötung männlicher Eintagsküken +++ Brüterei soll Konzept vorlegen
Wiesbaden (aho) – Das hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz untersagt die Tötung männlicher Eintagsküken in der Legehennenaufzucht. Das gab die für Tierschutz zuständige Ministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden bekannt. Hintergrund ist, dass in der Legehennenaufzucht, die männlichen Küken getötet werden, da sie bei der Mast keine Leistung erbringen.
Die routinemäßige Tötung männlicher Eintagsküken im Rahmen der Legehennen-Zucht wird seit vielen Jahren kontrovers diskutiert. In Deutschland werden etwa 40 Millionen männliche Eintagsküken pro Jahr nach dem Schlupf aussortiert und getötet. Früher wurden die Küken überwiegend über Tierkörperbeseitigungsanlagen entsorgt, heute werden sie zu einem gewissen Teil verfüttert.
Verfügung an bundesweit größte Brüterei verschickt
In Hessen steht eine der größten Brütereien Deutschlands, mit 15 Millionen getöteten Küken pro Jahr. „Die durch das Landratsamt verschickte Verfügung macht dem Betreiberunternehmen klar definierte Auflagen. Es wird verpflichtet eine technische Alternative zur Bestimmung des Geschlechts der ungelegten Küken in seine betrieblichen Abläufe zu installieren. Dafür muss das Unternehmen ein Konzept erarbeiten und den zuständigen Stellen vorlegen.“, sagte Ministerin Hinz, „Die massenhafte Tötung männlicher Eintagsküken wird in Hessen keine Zukunft haben.“
Das Problem ist nach Meinung des Ministeriums auf zweierlei Arten zu lösen. Eine Möglichkeit ist die Erforschung einer technischen Methode, die eine Geschlechtsbestimmung im Ei in der ersten Hälfte der Bebrütung ermöglicht. Wie eine neue Veröffentlichung der Uni Leipzig zeigt, führte diese Forschung zu viel versprechenden Ergebnissen, dass technische Alternativen, die eine zuverlässige Geschlechtsbestimmung im Hühnerei zulassen, in greifbare Nähe gerückt sind. “Unsere Untersagung greift zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Dieser wird durch die weitere Entwicklung und Automatisierung eines geeigneten technischen Verfahrens bestimmt. Von dem Zeitpunkt an, wenn der Betreiber es erwerben und im täglichen Betrieb einsetzen kann, muss er unverzüglich handeln. Das Umstellungskonzept wird von uns eng begleitet und kontrolliert.“
Ein weiterer Baustein zur Lösung des Problems ist nach Meinung des Ministeriums die Züchtung sogenannter Zweinutzungsrassen, die sowohl für die Eiererzeugung als auch für die Mast geeignet sind, so dass sich eine geschlechtsbezogene Auslese erübrigt. Die Zuchtergebnisse sind aber bislang Nischenproduktionen und für den breiten Markt nicht ausreichend.
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