Ordnungsverfügungen an 12 Brütereien in NRW verschickt: Töten männlicher Küken nach Übergangszeit ab 2015 verboten
Düsseldorf (aho) – Als erstes Bundesland untersagt NRW das massenhafte Töten männlicher Eintagsküken in der Legehennenproduktion. Die zuständigen Kreisordnungsbehörden haben am Donnerstag und Freitag auf Veranlassung des NRW-Verbraucherschutzministeriums einheitlich die Ordnungsverfügungen mit dem entsprechenden Verbot den betroffenen Brütereien zugestellt. Den Betrieben wird eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2015 eingeräumt. Hierzu informierte heute das Ministerium in Düsseldorf.
Das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium hatte Ende September einen Erlass herausgegeben, mit dem die Kreisordnungsbehörden angewiesen wurden, den Brütereien in NRW das Töten der männlichen Eintagsküken als tierschutzwidrig zu untersagen. Damit schloss sich das Ministerium der neuen Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Münster angeschlossen. Deren strafrechtliche Bewertung, die das Töten von männlichen Eintagsküken als tierschutzwidrig ansieht, hat das Ministerium veranlasst, umgehend verwaltungsrechtlich gegen diese Praxis in der Legehennenzucht vorzugehen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Münster stellt das Töten der Küken keinen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes dar und ist damit strafbar.
In einem Anhörungsverfahren hatten die Brütereien in den letzten Wochen die Möglichkeit, sich zu der geplanten Untersagung der Behörden zu äußern. Nachdem das Ministerium und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) die Stellungnahmen der Betriebe ausgewertet hatten, wurde gemeinsam die Ordnungsverfügung erarbeitet. Diese wurden am Donnerstag und Freitag einheitlich von den Kreisordnungsbehörden den Betrieben zugestellt. Die Untersagungsverfügung sieht für das Verbot eine 1-jährige Übergangsfrist vor, in der die Betriebe ihre Prozesse umstellen müssen. NRW ist damit das erste Bundesland, das das Töten männlicher Eintagsküken untersagt. Die Brütereien haben nun vier Wochen Zeit, gegen die Ordnungsverfügung Klage einzureichen, andernfalls wird die Verfügung nach Ablauf dieser Frist bestandskräftig.
In Nordrhein-Westfalen sind insgesamt 12 Brütereien in vier Kreisen von der neuen Regelung betroffen. Bundesweit werden pro Jahr etwa 50 Millionen männliche Eintagsküken getötet. Die Brütereien in NRW haben daran einen Anteil von 5,4 Prozent.
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