Per Kopfschlag betäubt und getötet: Ferkel waren extrem untergewichtig und nicht lebensfähig
Schwerin (aho) – In der vergangenen Woche hatte ein TV-Bericht für Aufsehen gesorgt, in denen das Töten von angeblich überzähligen neugeborenen Ferkeln gezeigt wurde. Die pathologisch-anatomischen Untersuchungen von fünf getöteten Ferkeln, die auf Anordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz erfolgte, sind abgeschlossen und die Sektionsbefunde des Landesamts für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei liegen jetzt vor. Hierzu informierte heute das Ministerium in Schwerin.
Die Tiere wurden demnach per Kopfschlag betäubt und getötet. Die untersuchten Tiere wogen zwischen 430 und 650 g, waren demnach extrem untergewichtig und damit nicht lebensfähig. Danach führte der Kopfschlag bei allen fünf Ferkeln mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zum schnellen Bewusstseinsverlust. Die Todesursache von vier Ferkeln ist in den starken Hirnverletzungen zu sehen, bei einem Ferkel ist die Rückenmarksdurchtrennung im oberen Wirbelbereich als Ursache diagnostiziert worden. Die Ergebnisse werden der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt.
Hintergrund
Nach den tierschutzrechtlichen Vorgaben ist das Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund ein Straftatbestand. Ein allgemein anerkannt vernünftiger Grund ist z. B. das Töten von Tieren zum Zwecke der Lebensmittelgewinnung. Das Töten lebensschwacher Ferkel kann einen vernünftigen Grund darstellen, wenn zuvor ordnungsgemäß abgewogen wurde, ob eine reale Überlebenschance besteht. Dieses ist eine Einzelfallentscheidung, die der verantwortungsbewusste Tierhalter zu treffen hat. Kriterien für die Lebensfähigkeit eines Ferkels können organische Fehlentwicklungen oder auch starkes Untergewicht sein. Das optimale Geburtsgewicht liegt zwischen 1,6 und 1,7 kg. Bei starkem Untergewicht ist nach herrschender wissenschaftlicher Meinung die Überlebensrate sehr gering und sinkt rapide mit weiter abnehmendem Geburtsgewicht. Ein Wirbeltier darf nur unter wirksamer Schmerzausschaltung (Betäubung) getötet werden. Das Tierschutzrecht lässt für Schweine als Tötungs- und Betäubungsverfahren u.a. den Kopfschlag bis 5 kg Körpergewicht außerhalb von Schlachtbetrieben zu, wenn der Kopfschlag und die Entblutung von der gleichen Person durchgeführt werden. Bei Anwendung eines Kopfschlages ist die Tötung z. B. durch anschließende Entblutung oder durch eine andere geeignete Tötungsmethode wie Genickbruch herbeizuführen. Für das Töten überzähliger Ferkel (d. h. es werden mehr Ferkel geboren, als die Sau Zitzen hat), ist grundsätzlich kein vernünftiger Grund erkennbar. Dies war jedoch nicht Teil der hier durchgeführten Untersuchungen sondern ist Gegenstand der gesonderten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen.
5 Comments, Comment or Ping
@Lederstrumpf_
Wie passt das zu dieser Meldung?
http://www.agrarheute.com/ferkeltoetungen-untersuchungsergebnisse
Dez 21st, 2013
manfred.stein
Werter Lederstrumpf,
bitte mal beide Meldungen genau lesen. Sie werden dabei bemerken, dass der Landkreis Vechta nicht in Mecklenburg-Vorpommern liegt.
Frohes Fest
Ihre aho-Redaktion
Dez 21st, 2013
@Lederstrumpf_
Danke für die schnelle Antwort!
Der obige Artikel lässt den Eindruck entstehen, es handelt sich um die Untersuchungsergebnisse der toten Ferkel von der Betriebsstätte aus Report Mainz. In Report Mainz wurde jedoch ein niedersächsischer Betrieb gezeigt.
Ich habe den Link des obigen Artikel via Twitter verbreitet. Daraufhin hat sich bei Twitter eine kleine Diskussion über die verschiedenen Meldungen ergeben.
Inwieweit hat die Untersuchung toter Ferkel in Mecklenburg also mit Report Mainz zu tun und stammten die untersuchten Ferkel von der, in Report Mainz kritisierten, Straathof GmbH?
Vielleicht hätten Sie das im obigen Artikel besser abgrenzen sollen. Korrigieren Sie mich bitte, wenn ich falsch liege!
Ihnen auch ein frohes Fest
Dez 21st, 2013
Stoffsocke
Der Unterschied zwischen tierschutzgerechter und nicht tierschutzgerechter Tötung, liegt je nach Bundesland und Alter der Tiere, im zusätzlichen Ausbluten durch Kehlenschnitt, oder einer Zerstörung des Rückenmarks nach der Betäubung. Eine Betäubung die z.B. durch Kopfschlag zu erfolgen hat. Sind die Ferkel auch im anderen Betrieb in Lutten wirklich nicht lebensfähig gewesen, geht es, rein gesetzlich gesehen, also um den vielleicht fehlenden Kehlenschnitt… . Schön, daß sich die öffentlich rechtlichen Sende-„anstalten“ sich von der spendensammelnden Mitleidsmafia wie eine Marionette instumentalisieren lassen. Hinzu konnt die Frage, wie sich eine versteckte Kamera schon im Vorhinein in´s Geschehen reinschwenken und scharfzoomen kann, als hätte sie geahnt was gleich passiert? Diese moderne Technik heutzutage… man kommt da einfach nicht mehr mit. Eine andere Erklärung für diesen, nennen wir es mal „technischen Fortschritt“, ist diese hier: http://kidmed.info/1001/dies-und-das/wer-qualt-die-tiere-fur-die-horror-videos-der-tierrechtsorganisation-peta/ Verbessert mich, wenn ich mit meiner Auffassung falsch liege!
Dez 29th, 2013
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