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WDR: Kälbermast auf Spaltenböden wahrscheinlich rechtens

Köln (aho) – Bei Mastkälbern sind Spaltenböden wahrscheinlich auch weiterhin erlaubt. Diese Tendenz ließ der zuständige Richter beim Verwaltungsgericht Minden gestern erkennen, so der WDR in einer Kurzmeldung. Ein Kälbermäster aus Delbrück wehrt sich vor dem Verwaltungsgericht gegen eine Ordnungsverfügung des Landkreises Paderborn. Der Verwaltungsakt verbietet es dem Landwirt, seine rund 600 Mastkälber weiterhin auf sogenannten „Bongossi-Spaltenböden“ zu halten. Das Paderborner Kreisveterinäramt sieht in dieser Haltungsform einen Verstoß gegen EU-Bestimmungen und die Vorschriften der Nutztierhaltungsverordnung. Danach muss der Boden “rutschfest und trittsicher” sein. Insbesondere jüngere Kälber dürfen „nicht mehr als unvermeidbar mit Harn oder Kot in Berührung kommen; ihnen muss im Stall ein trockener Liegebereich zur Verfügung stehen“.
Nach Meinung des Paderborner Kreisveterinärs Dr. Ralf Lang haben die „Bongossi-Spaltenböden“ aber zur Folge, dass die Tiere auf ihren Fäkalien ständig ausgleiten und auf ihre Knie stürzen. “In diesen Ställen können die Kälber weder vernünftig liegen noch gehen oder stehen”, sagte Lang kürzlich der in Bielefeld erscheinenden Zeitung „Neue Westfälische“. Kälbermast sei in dieser Form deshalb “nicht annähernd artgerecht”.
Der Ausgang des Verfahrens wird wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung für die Kälbermast von Landwirten und Verbänden mit großer Spannung erwartet. Mit einer endgültige Entscheidung wird in den nächsten zwei Wochen gerechnet.

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  1. Verbraucher

    Es stellt sich die Frage, ob die Verantwortlichen einer Mästerei nicht selber als Masttiere oder Massentierhaltungstier inkarnieren werden. Denn “ alles fällt auf einen zurück“. Vielleicht sollten diese und alle Fleischessenden ihre menschliche, profitfreie Vernunftgabe und Gerechtigkeitsgefühl gegenüber Tieren aktivieren. Es gibt sicherlich noch viel zu tun in dieser Branche.

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