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Stadt Leverkusen: Aufstallungspflicht für Geflügel zunächst bis zum 15. Mai verlängert

Leverkusen (aho) – Die Verpflichtung zum Halten von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen in geschlossenen Ställen ist bis zum 15. Mai verlängert worden.

Sinn dieses strikten Einsperrens ist die Verhinderung einer Infektion des Hausgeflügels durch direkten Kontakt mit Wildvögeln oder durch indirekte Übertragung durch Ausscheidungen, Federn oder Staub von eventuell das Grippevirus tragenden Wildvögeln. Daher sollten nur bestimmte Personen die Geflügelhaltungen betreten und zuvor die Schuhe reinigen oder besser noch wechseln.

Das städtische Veterinäramt weist darauf hin, dass jeder Geflügelhalter, der es bisher noch nicht getan haben sollte, dringend aufgefordert ist, sein Geflügel umgehend beim Veterinäramt zu melden.

Geflügel darf auch in Volieren gehalten werden, wenn diese „Spatzendicht“ umzäunt und mit einem Überstehenden Dach ausgestattet sind. Dies muss dem Veterinäramt aber vor der Benutzung mitgeteilt werden und es ist jeden Monat eine tierärztliche Untersuchung des Geflügels erforderlich.

Alle bisher auf Geflügelpest untersuchten Geflügel waren negativ. Es besteht nach Einschätzung von Dr. Kurt Molitor, Leiter des Leverkusener Veterinäramtes, kein Grund zur besonderen Furcht vor der Vogelgrippe. Dennoch sollten die Bürgerinnen und Bürger verendete Wasservögel umgehend beim Veterinäramt melden. Tote oder kranke Wildtiere sollten in keinem Fall angefasst werden.

Geflügelausstellungen sind weiterhin verboten und der Handel mit Geflügel ist nur noch sehr eingeschränkt erlaubt.

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