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Kreis Borken: Ab 28.04.2006 geänderte Regelungen für Schweinetransporte

Borken (aho) – Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Schweinepest gelten für den Transport von Schweinen aus Betrieben im Kreis Borken ab dem morgigen Freitag, 28. April, neue Regelungen. Das bislang genehmigungspflichtige Umstallen von Nutzschweinen innerhalb des Gebiets der Regierungsbezirke Arnsberg, Münster, Düsseldorf muss dann nach der notwendigen klinischen Untersuchung durch den Hoftierarzt nur noch beim Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken angezeigt werden. Die tierärztliche Untersuchung kann nach der neuen Regelung bis zu 48 Stunden vor dem Transport der Tiere erfolgen.

Ebenfalls nur bei der Veterinärbehörde angezeigt werden muss ab morgen (28.04.2006), der Transport von Schlachtschweinen aus Betrieben im Kreis Borken, die nicht den besonderen Regelungen des Beobachtungsgebiets und des Sperrbezirks unterliegen, in Schlachthöfe in Nordrhein-Westfalen. Auch hier darf dann die notwendige tierärztliche Untersuchung maximal 48 Stunden alt sein. Der Transport muss auf direktem Wege vom Betrieb in den Schlachthof erfolgen. Genehmigungspflichtig bleiben demgegenüber Transporte in Schlachthöfe außerhalb Nordrhein-Westfalens.

Für den morgigen Freitagnachmittag, 28. April, werden die endgültigen Ergebnisse der Aufhebungsuntersuchungen im Beobachtungsgebiet erwartet. Wenn diese komplett ohne auffälligen Befund sind, wird das Beobachtungsgebiet noch am selben Tag durch Einzelverfügungen an die betroffenen Schweinehalter aufgehoben. Den 332 schweinehaltenden Betrieben im Kreis Borken werden diese Verfügungen – den erfolgreichen Abschluss der Aufhebungsuntersuchungen vorausgesetzt – unmittelbar über den Landwirtschaftlichen Kreisverband zugestellt. Es gelten dann für diese Betriebe die gleichen Bestimmungen wie für die im übrigen, nicht besonders reglementierten Teil des Kreisgebietes. Für den Sperrbezirk sind die Aufhebungsuntersuchungen für den 2. und 3. Mai geplant. Die in der vergangenen Woche zeitweilig wieder eingeführte Pufferzone existiert nicht mehr. Es gelten in diesem Gebiet dieselben Bestimmungen wie im übrigen, nicht besonders reglementierten Kreisgebiet.

Vordrucke für die Anzeige Anträge auf Genehmigung von Schweinetransporten sowie weitere Informationen zum Thema Schweinepest gibt es im Internet unter www.kreis-borken.de/schweinepest. Die Hotline des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel unter den Telefonnummern 02861 / 82 11 32 und 02861 / 82 11 34 ist am heutigen Donnerstag, 27. April, noch bis 18 Uhr sowie am morgigen Freitag, 28. April, von 8 bis 18 Uhr geschaltet. Die Anzeige von Schweinetransporten sowie Genehmigungsanträge können darüber hinaus auch am Samstag, 29. April, von 8 bis 10 und von 14 bis 16 Uhr eingereicht werden. Anzeigen und Genehmigungsanträge für Transporte am Dienstag, 2. Mai, müssen bis spätestens Montag, 1. Mai, 18 Uhr, beim Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken eingehen.

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