Kreis Soest: Rinder, Ziegen und Schafe müssen gegen Blauzungenkrankheit geimpft werden
Soest (aho) – In einem Schreiben informiert der Veterinärdienst des Kreises Soest Halter von Rindern, Schafen und Ziegen im Kreis Soest darüber, dass für diese Wiederkäuer eine Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit besteht. Das betrifft alle Tiere ab einem Alter von drei Monaten.
Die Impfung darf nur durch Tierärzte durchgeführt werden und soll bis zum 15. April 2009 abgeschlossen sein, da spätestens ab diesem Zeitpunkt mit einer Gefährdung durch die Steckmücken (Cullicoides) zu rechnen ist. Schafe werden einmal geimpft, Ziegen und Rinder benötigen zwei Impfungen im Abstand von 21 bis 28 Tagen (Grundimmunisierung). „Bei Tieren, die bereits im Jahre 2008 grundimmunisiert worden sind, reicht eine einmalige Auffrischungsimpfung aus. Die Impfung nachwachsender Tiere erfolgt, wenn sie das entsprechende Alter erreicht haben“, erläutert der Chef des Veterinärdienstes, Professor Dr. Wilfried Hopp.
Er fordert daher Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter auf, ab sofort ihren Hoftierarzt mit der Impfung ihres Bestandes zu beauftragen. Die Kosten für den Impfstoff und die Impfgebühren übernehme die Tierseuchenkasse im Rahmen der Gebührenvereinbarung. In Kleinbeständen (mit weniger als 20 Rindern oder 30 Schafen bzw. Ziegen) oder bei nicht optimaler Vorbereitung der Impfung fielen zusätzliche Kosten an, die mit dem Impftierarzt abgerechnet werden müssten.
Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, an der vor allem Schafe, aber auch andere Wiederkäuer erkranken können. Die Übertragung erfolgt nicht von Tier zu Tier, sondern durch Stechmücken. Die Krankheit äußert sich bei den betroffenen Tieren mit Fieber, Blutungen und Kreislaufversagen und endet oft tödlich.
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