27.01.2009
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Kreis Borken: Geflügel darf ab dem 1. Februar wieder nach draußen
Borken (aho) – Ab dem 1. Februar darf Geflügel im Kreis Borken wieder nach draußen. Zu diesem Datum hebt der Kreis Borken die Stallpflicht auf, die nach einigen Vogelgrippe-Fällen im Landkreis Cloppenburg seit Mitte Dezember galt. Darauf weist der Fachbereich Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung hin.
Geflügelmärkte, -börsen und -ausstellungen sind bereits seit Mitte Januar wieder erlaubt. Rund 1.900 Geflügelhalter mit insgesamt circa 3,2 Millionen Tieren waren im Kreis Borken von der Stallpflicht betroffen.
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