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Rhein-Sieg-Kreis zieht weitere Konsequenzen im Fall der toten Schafe in Meckenheim

Siegburg (aho) – Im Fall der 15 verhungerten Schafe in Meckenheim hat der Rhein-Sieg-Kreis nach eigenen Angaben heute weitere Konsequenzen gezogen: Die rund 30 überlebenden Tiere wurden dem Halter weggenommen. Die weitere Haltung von Schafen wird verboten. Bereits am vergangenen Mittwoch wurde Strafanzeige wegen des groben Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz sowie Verstöße gegen die Vorschriften zur Tierkörperbeseitigung bei der Staatsanwaltschaft Bonn erstattet.
Die lebenden Tiere sind heute an einen zuverlässigen Schäfer, der seine Tiere in einem anderen Landkreis hütet, abgegeben worden, so der Kreis in einer Presseinformation.

Am Silvestertag hatte ein Spaziergänger auf einer Weide unweit der Tomburg in Meckenheim eine völlig vernachlässigte Schafherde sowie mehrere bereits verendete Tiere entdeckt. Der zuständige Kreisveterinär hatte daraufhin umgehend Kontakt zum Tierhalter aufgenommen und dafür gesorgt, dass die überlebenden Tiere unverzüglich in einem Stall untergebracht und mit ausreichend Heu, Futter und Tränkwasser versorgt wurden. Trotz der regelmäßigen Kontrollen durch das Kreisveterinäramt wurden in den vergangenen Tagen auf der Wiese erneut zwei tote Lämmer gefunden. Vermutlich hatten trächtige Schafe ihre Lämmer im Freien geboren, und die Jungtiere hatten die extreme Kälte der vergangenen Nächte nicht überlebt.

„Bedauerlicherweise haben wir dieses Problem derzeit bei anderen Herden auch. Einige Schafe lammen derzeit. Wenn dies im Freien geschieht, haben die Tiere keine Chance“, sagte der Leiter des Kreisveterinäramtes Dr. Hanns von den Driesch. „Wir appellieren an die Halter, vor allem trächtige Tiere derzeit in Ställen unterzubringen und die Herden mit trächtigen Tieren regelmäßig zu kontrollieren“.

Eigentümer des Grundstückes der ehemaligen Empfangsstation des Bundes ist derzeit die Biologische Station im Rhein-Sieg-Kreis, mit Sitz in Eitorf. Die Schafherde beweidete die Flächen im Rahmen des so genanten Vertragsnaturschutzes im Auftrag des Rhein-Sieg-Kreises.
Die Biologische Station hat den Pachtvertrag mit dem Halter bereits fristlos gekündigt.

Konsequenzen zieht auch die Untere Landschaftsbehörde (ULB) des Rhein-Sieg-Kreises, die die Landwirtschaftskammer, als ihr in diesem Zusammenhang vorgesetzte Behörde, über die Vorfälle informiert. Sie beabsichtigt die Vereinbarungen mit dem Halter der Schafherde im Rahmen des Vertragsnaturschutzes zu widerrufen. Zudem hat die ULB sich mit der Stadt Meckenheim in Verbindung gesetzt, da der Halter hier weitere Flächen, die im Besitz der Stadt sind, ebenfalls im Vertragsnaturschutz beweidet.

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