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Niedrigpathogenes Influenzavirus: Landkreis spricht Einstallverbot für Geflügel aus

Cloppenburg/Hannover (aho) – Wegen der Ausbreitung des niedrigpathogenen Influenzavirus hat der Landkreis Cloppenburg eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der für einen Teil des Kreisgebietes die Neueinstallung von Geflügel untersagt wird. Betroffen ist das Gebiet zwischen dem Küstenkanal im Norden, der westlichen und östlichen Kreisgrenze und der B 213/L 836 im Süden. Das Verbot gilt für alle Geflügelarten. Mit dieser Maßnahme solle eine Ausdünnung der Geflügelbestände erreicht werden, um dem Virus den Nährboden zu entziehen, begründete Landrat Hans Eveslage das weitreichende Verbot. Es war abzuwägen zwischen den Ertragsausfällen, die ein Einstallverbot für die Tierhalter bedeutet und dem enormen wirtschaftlichen Schaden, den eine weitere Ausbreitung der Tierseuche nach sich zieht, so Eveslage.

Am Sonntagabend wurde die Infizierung von zwei weiteren großen Putenfarmen mit insgesamt 84.000 Tieren amtlich bestätigt. Der Landkreis Cloppenburg hat deshalb das Sperrgebiet auf das gesamte Gemeindegebiet von Garrel und Bösel sowie auf den Ortsteil Staatsforsten der Stadt Cloppenburg ausgeweitet. Alle Geflügelbestände in diesem Gebiet stehen unter amtlicher Beobachtung.

Das Virus zeige nach wie vor eine hohe Ausbreitungstendenz sagte der Leiter des Veterinäramtes Cloppenburg Dr. Karl-Wilhelm Paschertz. Infizierte Tierbestände würden unverzüglich getötet. Durch die Zusammenarbeit mit der Task Force des LAVES und der Geflügelseuchenvorsorgesellschaft (GESEVO) verfüge der Landkreis über die notwendigen Kapazitäten um die Bestandstötungen schnell durchzuführen, so Dr. Paschertz.

Derzeit sind nach Auskunft des Agrarministeriums in Hannover neun Betriebe amtlich positiv getestet, weitere Verdachtsbetriebe sind in Untersuchung. Die bestätigten Betriebe wurden bereits geräumt, so dass bisher rund 180.000 Puten getötet wurden oder gerade getötet werden. Die Tötung wird mittels CO2 – Begasung in den Ställen durchgeführt. Die Kadaver werden in der Tierkörperbeseitigungsanstalt in Kampe und in einer weiteren Anlage im Landkreis Rotenburg unschädlich beseitigt.

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