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EU – Kommission will Tierschutz am Schlachthof stärken

Brüssel (aho) – Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung angenommen, mit der der Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung verbessert und ihre tiergerechte Behandlung gewährleistet werden. Zur Vereinfachung der geltenden Rechtsvorschriften und zu ihrer Anpassung an die Bestimmungen der Lebensmittelhygiene werden im Rahmen des Vorschlags die Berücksichtigung tierschutzrechtlicher Aspekte bei der Auslegung von Schlachthäusern sowie eine regelmäßige Prüfung der Wirksamkeit von Betäubungsverfahren vorgeschrieben. So müssen Schlachthöfe künftig Personal beschäftigen, das für den Tierschutz zuständig ist, sowie für eine ordnungsgemäße Ausbildung des Personals und entsprechende Nachweise Sorge tragen. Die neue Verordnung sieht vor, dass die Hersteller von Betäubungsgeräten Anleitungen zur Einhaltung der Tierschutzbestimmungen bereitstellen sowie dass einige technische Normen an den wissenschaftlichen Fortschritt angepasst werden. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, forschungsorientierte Referenzzentren einzurichten, die dem amtlichen Inspektionspersonal permanente und kompetente Unterstützung bieten. Darüber hinaus werden die zuständigen Behörden nun im Falle von Massentötungen bei Tierseuchen in höherem Maße rechenschaftspflichtig sein. Jedes Jahr werden in den Schlachthöfen der EU rund 360 Millionen Schweine, Schafe, Ziegen und Rinder sowie mehrere Milliarden Stück Geflügel zur Fleischgewinnung getötet. Darüber hinaus werden rund 25 Millionen Tiere zur Pelzgewinnung getötet und auch zum Zweck der Seuchenkontrolle kann die Keulung von Tausenden bis Millionen sonstiger Tiere erforderlich sein.

Die für Gesundheitsfragen zuständige EU-Kommissarin Androulla Vassiliou sagte dazu: „Es ist unsere gesellschaftliche Pflicht, für den Schutz der Tiere zu sorgen. Dies umfasst die Minimierung von Leid und Vermeidung von Schmerzen im Verlauf des gesamten Schlachtvorgangs. Die geltenden EU-Bestimmungen sind veraltet und müssen überarbeitet werden. Mit diesem Vorschlag werden die Behandlung der Tiere zum Zeitpunkt der Schlachtung grundlegend verbessert, die Innovation gefördert und gleiche Ausgangsbedingungen für die Schlachthofbetreiber geschaffen. “

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