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Koi– und Spiegelparpfen in der Lahn mit Herpesvirus infiziert

HemeraWiesbaden (aho) – In der Lahn wurde bei Koi-Karpfen das Koi-Herpesvirus (KHV) nachgewiesen. Das meldete gestern das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Minister Dietzel: Bei der Untersuchung von zwei verendeten Karpfen aus der Lahn – ein Koi-Karpfen, ein Spiegelkarpfen – hat der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor in Gießen eine Infektion mit dem Koi-Herpesvirus festgestellt. Diese ansteckende Krankheit wurde bei Koi-Karpfen erstmalig vor zehn Jahren in verschiedenen europäischen Ländern, in Israel und in den USA beobachtet und tritt leider zunehmend auch in Deutschland auf. In Hessen waren bisher vor allem Koi-Karpfen von Hobbyhaltern betroffen. Die Infektion, an der Koi-Karpfen und Nutzkarpfen gleichermaßen erkranken und verenden können, ist jetzt erstmals in Hessen in einem Fließgewässer aufgetreten. Da insbesondere in betroffenen Nutzkarpfenhaltungen hohe Tierverluste auftreten können, unterliegt die Infektion mit dem Koi-Herpesvirus seit Dezember 2005 der Anzeigepflicht. Daher sind vermehrt vorkommende tote Karpfen am Gewässer dem zuständigen Veterinäramt zu melden, um eine Untersuchung im Hessischen Landeslabor in Giessen zu ermöglichen. Es besteht eine Anzeigepflicht!“

Weitere Untersuchungen empfänglicher Fische aus der Lahn wurden veranlasst, um einen Überblick über das Ausmaß der Fischseuche und die betroffenen Gewässerabschnitte zu erhalten.

„Wir sehen derzeit keine Gefahr für den gesamten Fischbestand in der Lahn, müssen aber in Zusammenarbeit mit den betroffenen Vereinen und den zuständigen Veterinärbehörden alles tun, um eine Verschleppung in andere Gewässersysteme, insbesondere Nutzkarpfenhaltungen und Angelgewässer zu verhindern“, erläuterte Dietzel. Lebende Karpfen aus der Lahn, aber auch Graskarpfen, Karausche und Schleie, die möglicherweise Virusüberträger sein können, sollten nicht in andere Gewässer zur Hälterung verbracht werden.

Außerdem sollten laut Dietzel folgende Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden:

  • Die in der Lahn gefangenen Fische sollten unmittelbar nach dem Fang
    geschlachtet werden. Die Ausweidung sollte nicht am Gewässer erfolgen.
    Die Eingeweide müssen unschädlich beseitigt werden, um der Gefahr der
    Verschleppung durch fischfressende Vögel und kleine Raubtiere
    vorzubeugen.
  • Um Nutzkarpfenbestände vor der Einschleppung des Koi-Herpesvirus zu
    schützen, sollten keine Koi-Karpfen in den Bestand eingebracht werden.
  • Das Wasser aus Koi-Haltungen sollte nur über die Kanalisation/Kläranlage
    entsorgt werden.
  • Der Krankheitserreger ist vermutlich über ausgesetzte infizierte Koi-Karpfen
    in die Lahn gelangt. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das
    Aussetzen von Zierfischen und Fischen aus Gartenteichen in freie Gewässer
    verboten ist.
  • Halter von Koi- und Nutzkarpfen werden aufgefordert, ihre Fische verstärkt
    zu beobachten und im Verdachtsfall, nachdem der Betreuungstierarzt
    hinzugezogen wurde, das zuständige Veterinäramt zu informieren. Symptome
    einer KHV-Infektion sind Teilnahmslosigkeit, Futterverweigerung, Atemnot,
    eingesunkene Augen, Hautveränderungen und Veränderung der Kiemen.
  • Satzfische sollten nur von Betrieben bezogen werden, die regelmäßig
    klinisch und virologisch mit negativem Ergebnis auf KHV untersucht
    werden.
  • Minister Dietzel abschließend: „Das Risiko einer Krankheitsverschleppung durch Angelgerätschaften wird von Experten als gering eingeschätzt, da das freie Herpesvirus als relativ empfindlich gilt. Schon kurzzeitige Sonnenbestrahlung und Austrocknung von Gerätschaften wie Angel und Kescher reichen im Allgemeinen aus, um das Virus zu inaktivieren. Geangelte Fische ohne klinische Erscheinungen können ohne Bedenken verzehrt werden.“

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