HPAIV auf dem Vormarsch: Vogelkadaver dem LK Soest melden
Soest (kso) – Kehrt die Geflügelpest (Aviäre Influenza) nach Europa und Deutschland zurück? Das Friedrich-Loeffler-Institut stuft aktuell das Risiko eines Eintrags des hochpathogenem Influenza A-Virus (HPAIV), Subtyp H5, beim Herbstzug von Wasservögeln als hoch ein. Darauf weist der Veterinärdienst des Kreises Soest hin und bittet Geflügelhalter, Ornithologen und alle Bürger um Wachsamkeit. „Gehäufte Funde toter Wildvögel sollten uns sofort gemeldet werden“, appelliert Amtsveterinär Professor Dr. Wilfried Hopp.
Das auf der Ostsee-Insel Riems ansässige Friedrich-Loeffler-Institut als Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit berichtet über eine Serie von HPAIV-Ausbrüchen mit dem Subtyp H5 bei Geflügel und Wildvögeln in Russland und Kasachstan. Die betroffene Region am südlichen Rand des westsibirischen Tieflands ist ein bekanntes Rastgebiet für tausende Wasservogelarten und liegt auf der Herbst-Wanderungsroute von Wasservögeln nach Europa. Verschiedene Entenarten, Blessgänse und Singschwäne machen sich in den Monaten Oktober und November vor dort aus auf die Reise. Ein plötzlicher Kälteeinbruch könnte den südwestlich gerichteten Vogelzug aus diesen Regionen beschleunigen und dieses Geflügelpestvirus noch schneller nach Deutschland befördern, wo es zahlreiche gut geeignete Rast- bzw. Überwinterungsplätze gibt. Damit würden sich die Szenarien in den Wintern der Jahre 2005/2006 und 2016/2017 wiederholen, als ähnliche Ausbruchsserien in derselben Region einem dann folgenden umfangreichen Seuchengeschehen in Europa vorausgegangen waren.
„Eine Früherkennung der Geflügelpest ist von entscheidender Bedeutung“, betont Kreis-Soest-Amtsveterinär Professor Dr. Wilfried Hopp. In diesem Zusammenhang komme es auf eine Beobachtung und Meldung von Auffälligkeiten bei den eintreffenden Zugvögeln in Vogelschutzgebieten und auf Rastplätzen an. Insbesondere Geflügelhalter, die ihre Tiere nicht ausschließlich in Ställen halten, hätten eine große Verantwortung bei der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen. Dazu gehöre vor allem die Pflicht, das Veterinäramt über unklare Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Außerdem müsse Wildvögeln der Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen versperrt und Tiere dürften nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang hätten.
Der gehäufte Fund von Wildvögeln kann dem Veterinärdienst unter Telefon 02921/30-2195 oder außerhalb der Dienstzeiten unter den Notrufnummern 110 oder 112 gemeldet werden.
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