Schleswig-Holstein beantragt die Anerkennung als „BHV1-freie Region“
Kiel (aho) – Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat am Montag, den Status als „BHV1-freie Region“ beantragt. Das teilt das Ministerium mit. Die Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche der Rinder, die seit 1997 staatlich bekämpft wird. Die Infektion kann zu Erkrankungen und Leistungseinbußen bei den Tieren führen. Wenn das Virus aus den Beständen getilgt ist, wird das zum einen zur Verbesserung der Tiergesundheit beitragen, zum anderen den Rinderhaltern im Land wieder einen gleichwertigen Zugang zum Handel eröffnen.
Das Land hatte daher in Abstimmung mit den landwirtschaftlichen Berufsverbänden sowie den zuständigen Kreisveterinärämtern und mit praktizierenden Tierärzten die Sanierung der Bestände intensiv und konsequent vorangetrieben. So wurden mit der Schleswig-Holsteinischen BHV1-Landesverordnung von 2014 abgestufte Maßnahmen festgelegt. Dazu gehörte ein Weideverbot für Rinder aus BHV1-infizierten Betrieben ab dem 1. Juli 2014, dem Verbot der Einstallung nicht BHV1-freier Rinder zum 1. November 2014sowie die grundsätzliche Verpflichtung, Reagenten (infizierte Tiere) zum 1. Juli 2015 aus den Beständen zu entfernen. So sank die Zahl der Betriebe mit Reagenten von 413 im Februar 2014 auf Anfang Juli 14 Milchviehbetriebe mit Reagenten. Damit ist erstmals die Schwelle von 99,8 Prozent aller Milchvieh- und Mutterkuhhalter in Schleswig-Holstein ohne Reagenten überschritten. Dies ist die Voraussetzung für den Antrag.
Strenge Hygienemaßnahmen und Kontrollen zum Schutz weiter erforderlich
Um den erreichten Stand nicht zu gefährden, gilt es nun, die BHV1-freien Bestände zu schützen. Den Rinderhaltern selbst kommt eine zentrale Rolle zu. Die Betriebe sind daher aufgerufen, ihre Biosicherheitsmaßnahmen nochmals zu verstärken, damit das Virus nicht wieder in die Bestände gelangt. Dazu gehören Hygienemaßnahmen wie zum Beispiel Schutzkleidung für alle betriebsfremden Personen. Ebenso müssen regelmäßige Kontrolluntersuchungen zur Aufrechterhaltung des BHV1-freien Status durchgeführt werden.
Die BHV1-Sanierung soll bis Ende des Jahres abgeschlossen und die letzten Reagenten bis dahin aus den Beständen entfernt werden. Dann kann Schleswig –Holstein die Anerkennung als „BHV1-freie Region“ erhalten.
Hintergrund
Fast alle anderen Bundesländer sind bereits als BHV1-freie Regionen anerkannt oder werden diesen Status in Kürze erreichen. Zudem sind neben Dänemark, Schweden und Finnland auch Österreich und ein Teil Italiens als BHV1 freie Regionen anerkannt.
Für Rinder, die aus Schleswig-Holstein in diese Länder verbracht werden sollen, müssen derzeit noch mit hohem Aufwand verbundene Zusatzgarantien erfüllt sein und Maßnahmen wie Blutuntersuchungen und Quarantänehaltung durchgeführt werden, so dass der Rinderhandel extrem erschwert wird. Diese Maßnahmen entfallen, wenn Schleswig-Holstein die Anerkennung als „BHV1-freie Region“ erreicht hat.
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