BHV1-Virus im Landkreis Reutlingen
Reutlingen (pm) -In sieben landwirtschaftlichen Betrieben im Landkreis Reutlingen, alle in Zwiefalten-Sonderbuch, wurde bei Rindern durch Blutuntersuchungen das Rinderherpes-Virus BHV1 festgestellt.
Die ersten positiven Tests auf das Virus erfolgten Ende März 2016 in zwei Höfen. Betriebe, die mit den betroffenen Höfen in Kontakt standen, wurden untersucht und vorsorglich gesperrt – die Tiere der Betriebe durften somit nicht in einen anderen Rinderbestand gebracht werden. Die infizierten Tiere wurden wie gesetzlich vorgeschrieben geschlachtet oder eingeschläfert. Gleichzeitig wurde in Zwiefalten Sonderbuch ein sogenannter „Sperrbezirk“ eingerichtet. Das bedeutet, dass alle Rinder, die sich in dem Bezirk befinden, diesen nicht verlassen dürfen. Alle Betriebe mit Rinderhaltung wurden seitdem kontinuierlich auf eine mögliche Infektion mit BHV1 untersucht. Nachdem Mitte Mai in weiteren fünf Betrieben Tiere positiv getestet wurden, wurde der Sperrbezirk weiterhin aufrechterhalten.
Deutlicher Rückgang neuer Infektionen
In aktuellen Untersuchungen, die Mitte vergangener Woche stattfanden, wurde ein deutlicher Rückgang der neuen Infektionen verzeichnet. Der Betrieb, in dem vergangene Woche positiv getestete Tiere aufgetreten sind, wird weiterhin wöchentlich vom Kreisveterinäramt mittels Blutproben untersucht. In den anderen sechs Höfen, die seit zwei Wochen keine Neuinfektionen verzeichneten, wird ab dieser Woche bei Milchbetrieben die Milch überprüft. Mastbetriebe werden durch ein Monitoring des tierärztlichen Personals des jeweiligen Schlachthofes kontrolliert. Auch diese Kontrollen werden bis auf Weiteres wöchentlich durchgeführt. Ziel dieser Maßnahmen ist, eine weitere Ausbreitung des BHV1-Virus in andere Rinderbestände zu verhindern.
Insgesamt wurden seit Ende März 309 Tiere aus Sonderbucher Betrieben der Schlachtung zugeführt oder eingeschläfert. Dies beinhaltet sowohl Rinder, die positiv auf das Virus getestet wurden als auch Kontakttiere, die möglicherweise die Erkrankung weiter getragen hätten.
Schlachtung bzw. Einschläferung gesetzlich vorgeschrieben
Wird ein Tier positiv auf Antikörper gegen BHV1 getestet, hat das Rind sich mit dem Virus angesteckt und körpereigene Abwehrstoffe gegen den Erreger entwickelt. Diese Abwehrstoffe (Antikörper) können durch Blutuntersuchungen nachgewiesen werden, wodurch das Vorliegen des Virus angezeigt wird. Trägt ein Tier den Erreger in sich, besteht die Möglichkeit, dass dieser nicht zum Ausbruch kommt. Jedoch ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Tier, welches positiv auf BHV1 getestet wurde, geschlachtet oder eingeschläfert werden muss. Der Grund: Auch wenn die positiv getesteten Rinder keine Krankheitssymptome aufweisen, können sie weitere Tiere mit dem Erreger infizieren, wodurch sich das Virus ausbreitet.
Für den Menschen ungefährlich: bovines Herpesvirus Typ 1 (BHV1)
Das bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV1), genannt „Rinderherpesvirus“, ist für den Menschen ungefährlich, das Fleisch sowie die Milchprodukte infizierter Tiere können ohne Bedenken verzehrt werden. Das Virus ist nicht auf den Menschen übertragbar. Eine Infektion kann bei Rindern eine Entzündung der Atemwege verursachen, die in Einzelfällen zum Tod des erkrankten Tieres führen kann. Nicht bei jedem infizierten Tier bricht die Krankheit jedoch aus, es bleibt aber zeitlebens infiziert und kann zu einem späteren Zeitpunkt erkranken und dann andere Tiere infizieren. Die Ursache für die Einschleppung des Virus ist derzeit noch nicht bekannt. Die Ermittlungen in diesem Zusammenhang dauern an.
Rinderherpesvirus ist kein Büffelherpesvirus
Das Rinderherpesvirus darf nicht mit dem Büffelherpesvirus verwechselt werden: Während von BHV1 betroffene Rinderbestände geschlachtet oder getötet werden müssen, ist dies beim Büffelherpes nach der bestehenden Rechtslage nicht erforderlich. Die gegenseitige Übertragung dieser Virusstämme ist bisher unter Praxisbedingungen nicht beobachtet worden.
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