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Gelungene Imagepflege: Tiertransporte häufig nicht tierschutzgerecht!

Schweinetransport-hessenWiesbaden/Fulda (aho) – Bei der Kontrolle von Tiertransportfahrzeugen durch Polizei und Veterinärämter auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, in den Ortslagen der osthessischen Gemeinden sowie auf den Bundesautobahnen, wurden in den Monaten März und April 2015 zahlreiche Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen festgestellt.

Leider blieb es laut Polizeibericht nicht bei Formalverstößen: mehrere Anzeigen wegen Beeinträchtigungen des Wohlergehens beförderter Nutztiere wurden erstattet. Einigen Transporten musste die Weiterfahrt sogar untersagt und deren Umladung angeordnet werden.

Nicht transportfähig

Von hoher tierschutzrechtlicher Relevanz war die Feststellung einer liegenden Kuh auf einem Tiertransportanhänger. Der betreffende Lastzug war an der Autobahnraststätte Rimberg an der A5 kontrolliert worden und erst wenige Kilometer vorher im Bereich Bad Hersfeld gestartet. Die auf dem Anhänger liegende Milchkuh war nicht transportfähig und nicht in der Lage, aus eigener Kraft aufzustehen. Weitere, auf dem Anhänger beförderte Kühe stiegen über das liegende Tier, traten darauf und verletzten es zusätzlich. Dem Fahrer wurde die Rückkehr zum Beladeort angeordnet, und die verletzte Kuh dort im Beisein einer Amtsveterinärin und der Polizei entladen. Die Kuh wurde aufgestallt und versorgt. Der Transport wurde dann ohne das verletze Tier und mit einem anderen Fahrer fortgesetzt.

Rückenfreiraum ungenügend

In allen drei Landkreisen fielen erneut Rindertransporte auf, bei denen den beförderten Tieren nicht der vorgeschriebene Rückenfreiraum von mindestens 20 cm bis zur Laderaumdecke zur Verfügung stand. Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift kann zu ernsthaften Verletzungen der Tiere beim Transport führen. Deshalb wurde bei insgesamt drei kontrollierten Tiertransporten eine Umladung angeordnet. In einem dieser drei Fälle sollten insgesamt 34 tragende Zuchtrinder auf nur einem Sattelzug aus Bad Doberan, Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern, bis nach Südfrankreich befördert und dort auf eine Fähre nach Libyen verladen werden. Der beanstandete Sattelzug konnte bei einem Tierzuchtbetrieb im Bereich Alsfeld vollständig entladen werden, die Tiere wurden dort aufgestallt, gefüttert und getränkt, bevor sie zum Weitertransport auf zwei Sattelzüge aufgeteilt wurden, wo sie nun ausreichend Platz hatten und tiergerecht befördert werden konnten. Die beiden Fahrer und den Transportunternehmer erwarten nun Bußgelder in bis zu vierstelliger Höhe. Zudem hat der Beförderer die Kosten für die Umladung und Versorgung der Tiere sowie die Kosten für den zweiten Sattelzug und dessen Fahrer zu tragen.
Auffällig waren auch mehrere Transporte von Schlachtschweinen und Zuchtsauen, bei denen die vorgeschriebenen Höchstgruppengrößen für Schweine teilweise erheblich überschritten wurden.

Ladungssicherung mangelhaft

Gefluegeltransport-hessenBei Tiertransporten spielt darüber hinaus das Thema Ladungssicherung immer eine große Rolle. Zum einen drohen den beförderten Tieren durch Fehler bei der Ladungssicherung erhebliche Verletzungsrisiken, zum anderen kann dadurch die Fahrstabilität der Transporte negativ beeinflusst werden. So wurden bei mehreren hier kontrollierten Fahrzeugen Mängel in der Sicherung der einzig zugelassenen „beweglichen Ladung“, nämlich lebenden Tieren, festgestellt. Was auf den ersten Blick widersinnig erscheint, ist die Problematik eines zu viel an Platz beförderter Tiere. Haben diese jedoch mehr als dass Doppelte der vorgeschriebenen Fläche zur Verfügung, drohen den Tieren im Fahrbetrieb, beispielsweise bei starken Bremsungen oder plötzlichen Ausweichmanövern, Verletzungen, weil sie auf den Ladeflächen ungehindert hin- und her geschleudert werden können. Dies gilt es durch geeignete Abtrennungen auf den Transportfahrzeugen zu verhindern, die leider auch hier allzu oft fehlten. Ein weiteres Problem stellt regelmäßig die fehlende Sicherung von Transportkisten dar, in denen Geflügel befördert wird. In einem solchen Fall musste aktuell nachgesichert werden.

Bei der Kontrolle von Tiertransporten werden relativ häufig Verletzungen an Tieren festgestellt, die der Transporteur nicht zu verantworten hat. So wurde aktuell bei einem kontrollierten Lastzug in Kirchheim eine Zuchtsau festgestellt, die eine Schulterverletzung hatte, die auf Haltungsfehler im Herkunftsbetrieb in Brandenburg zurückzuführen war. Zwar konnte dem Transport die Weiterfahrt gestattet werden, dem zuständigen Veterinäramt für den landwirtschaftlichen Großbetrieb, aus dem das Schwein stammte, wurde jedoch eine entsprechende Mitteilung weitergeleitet und darin eine Betriebsprüfung angeregt.

Neben den tierschutzrechtlich relevanten Verstößen, wurden bei den durchgeführten Kontrollen auch verschiedenste veterinärrechtliche Formalverstöße aufgedeckt. Beanstandet wurden fehlende oder mangelhafte Transportpapiere, fehlende Aufschriften „Lebende Tiere“ auf den Transportfahrzeugen und fehlende Angaben zu den jeweiligen Ladeflächen der unterschiedlichen Tiertransportfahrzeuge.

3 Comments, Comment or Ping

  1. Eckard Wendt, AGfaN e.V.

    Mich hat nicht der Bericht ansich überrascht, denn solche Verstöße kommen leider gar nicht so selten vor, wie den in unseren Regionalmedien veröffentlichten Polizeiberichten über leider noch immer zu selten stattfindende Kontrollen zu entnehmen ist. Die Überschrift hat mich viel mehr in Erstaunen versetzt. Immerhin beweist aho damit, daß manches nur noch mit Sarkasmus zu ertragen ist.

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