NRW-Brütereien klagen gegen Tötungsverbot von Eintagsküken; Schlupfloch „Verfüttern“
Osnabrück (aho) – Elf der zwölf Brütereien in Nordrhein-Westfalen setzen sich gegen das Verbot des NRW-Agrarministeriums Eintagsküken zu töten gerichtlich zur Wehr. Das teilte die Behörde auf Nachfrage der Neuen Osnabrücker Zeitung mit. Demnach sind Klagen bei den Verwaltungsgerichten in Münster, Minden und Arnsberg anhängig. Die Umsetzung verzögert sich damit auf unbestimmte Zeit.
Der Zeitung liegt eine der Anordnungen aus einem Kreishaus in NRW vor. Demnach wäre es den Brütereien erlaubt geblieben, Eintagsküken zu töten, wenn sie später nachweislich in Gänze an Raubvögel oder Reptilien verfüttert würden. Die Tiere könnten also weiterhin betäubt, vergast und an Zoos verkauft werden. Lediglich der Einsatz von Schreddern wäre verboten worden.
Trotz dieses Schlupfloches haben die betroffenen Unternehmen Klage eingereicht. Bis zu einer richterlichen Entscheidung können sie an der bislang gängigen Praxis festhalten, so die NOZ
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