Homöopathie wirkte nicht: Schweizer Bio-Bauer wegen fahrlässiger Tierquälerei verurteilt
Lausanne (aho) – Der Bio-Bauer und grüne Kantonsrat Urs Hans ist mit seiner Beschwerde gegen ein Urteil des Zürcher Obergerichts vor dem Schweizer Bundesgericht in Lausanne gescheitert. Damit ist das Urteil rechtskräftig, in dem der Verurteilte im vergangenen März wegen mehrerer Verstößen gegen das Tierseuchen- und Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 3.000 Franken verurteilt worden war.
Der Grünen-Politiker musste sich Tierquälerei vorwerfen lassen, da er ein krankes Rind homöopathisch behandelt und trotz Verschlechterung seines Zustandes keinen Tierarzt hinzugezogen hatte. Das Tier wurde dann auf Anordnung des kantonalen Veterinäramtes von seinen Leiden erlöst. Tierhalter seien grundsätzlich verantwortlich dafür, dass kranke Tiere unverzüglich ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt und behandelt würden, urteilte das Gericht.
Der Verurteilte hatte sich ebenso geweigert, seine Rinder gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Er hatte behauptet, „extreme Schäden“ durch andere Impfungen bei seinen Tieren gehabt zu haben.
Urs Hans im Jahr 2012
Reply to “Homöopathie wirkte nicht: Schweizer Bio-Bauer wegen fahrlässiger Tierquälerei verurteilt”