Halter schuldlos: Technisches Versagen führte zum Tod von rund 940 Schweinen
Borken/Vreden (aho) – Im Juli diesen Jahres führte ein technischer Defekt zum Ausfall der Lüftungsanlage in einer Schweinehaltung in Vreden zum Tod von rund 940 Tieren. Eine rechtliche Überprüfung durch den Kreis Borken ergab: Dem Halter kann kein Vorwurf gemacht werden.
Da seinerzeit aufgrund eines Blitzeinschlags auch die Alarmanlage nicht funktionierte, erfuhr der Tierhalter zu spät von der Havarie der Lüftungsanlage. In der Folge verendeten rund 940 Tiere. Die Aneinanderreihung dieser Umstände hatte kürzlich ein Gutachter bestätigt. Dem Halter ist dabei aber kein bußgeldrelevantes Fehlverhalten durch Handeln oder Unterlassen vorzuwerfen. Diese Feststellung traf jetzt der Kreis Borken im Rahmen seiner abschließenden rechtlichen Überprüfung des Falls.
Eine gesetzliche Regelung zu detailliert festgelegten Überprüfungsintervallen installierter Alarmanlagen oder eine Dokumentationspflicht der Testalarme gebe es für derartige Betriebe nicht, hieß es dort. Die einschlägige DIN-Vorschrift VDE 0833 Teil 1 (Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen in landwirtschaftlichen Betrieben und Intensivtierhaltung) fordere eine monatliche Überprüfung. Nach den Aussagen des Tierhalters, die sich mit den Ausführungen des eingeschalteten Sachverständigen decken, sei dieser Forderung Rechnung getragen worden. Einen Verstoß gegen die Überwachungspflicht habe es daher nicht gegeben.
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