Mecklenburg-Vorpommern: BHV1-Impfung verboten; letzte Virusträger entfernen
Schwerin (aho) – Seit dem 1. Juli 2013 ist in Mecklenburg-Vorpommern die Impfung gegen die Bovine Herpesvirus Typ 1-Infektion der Rinder verboten. Hierüber informiert das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz alle Rinderhalter des Landes. Ebenso dürfen ab diesem Datum nur noch BHV1-freie Rinder, die nicht gegen diese Infektion geimpft sind, in die Bestände eingestellt werden. Ausnahmen vom Impfverbot sind in bestimmten Einzelfällen möglich und müssen von den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern bei den Landkreisen und kreisfreien Städten zugelassen werden.
Die Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin verfolgen das Ziel einer gemeinsamen Beantragung der BHV1-Freiheit bei der EU-Kommission und haben dies in der vergangenen Woche in Magdeburg bekräftigt.
Die Anerkennung der BHV1-Freiheit bringt der Rinderproduktion nicht nur den Effekt der dauerhaften Verbesserung der Rindergesundheit und der Leistungsfähigkeit der Tiere. Sie führt auch zu deutlichen Erleichterungen im Handel und einem Rückgang des bisherigen Untersuchungsumfangs. Rinder aus nicht Artikel 10-Regionen dürfen zum Schutz des erreichten Status nur unter Zusicherung von Zusatzgarantien in ein BHV1-freies Gebiet verbracht werden.
Bis zum 31. Dezember 2013 müssen auch die letzten Virusträger, die sogenannten BHV1-Reagenten, aus den wenigen, noch nicht BHV1-freien Beständen entfernt werden. „Werden die Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern nicht konsequent durchgesetzt oder durch einzelne Betriebe behindert, dann werden die anderen Länder nicht auf uns warten“, so Minister Dr. Backhaus. „Das können wir nicht tolerieren.“ Betroffene Rinderhalter müssen eng mit den zuständigen Amtstierärzten zusammenarbeiten und die Sanierungsvorgaben des Amtes ohne Zeitverzug einhalten. Lediglich in neun Milch- und Mutterkuhbetrieben befinden sich noch mehr als 100 Reagenten.
Die Zeit bis zum Ende dieses Jahres und in den Ausnahmefällen bis Ende 2014 muss konsequent zur Entfernung der letzten BHV1-Reagenten genutzt werden. Ausnahmen können von den Landräten der Landkreise und Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte im Einvernehmen mit dem Ministerium in begründeten Einzelfällen, insbesondere zur Vermeidung unbilliger Härten, auf schriftlichen Antrag des Tierhalters genehmigt werden, so das Ministerium.
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