H7-Influenzavirus: Putenbestand wird getötet
Gütersloh (aho) – Nachdem die Laboruntersuchung den Geflügelgrippe-Verdacht bestätigt hat, werden die 6.000 Puten eines Mastbetriebs in Rheda-Wiedenbrück getötet. Das Chemische Veterinäruntersuchungsamt in Detmold hatte die Proben des Betriebs untersucht.
Im Laufe des Samstags wurde gegen Mittag seitens der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Gütersloh, Vertretern der Stadt Rheda-Wiedenbrück und des Technischen Hilfswerks mit den Vorbereitungen begonnen. Durch die Tötung der Tiere und die anschließende Desinfektion der Stallungen soll die Geflügelgrippe soweit wie möglich eingedämmt werden, damit sie sich nicht weiter ausbreitet.
Das Technische Hilfswerk (THW) baute auf dem Betrieb in Rheda-Wiedenbrück die Desinfektionsschleuse für die Fahrzeuge auf, ein Unternehmen aus den Niederlanden ist mit der Tötung der Tiere und der Reinigung sowie der Desinfektion der Stallungen beauftragt worden.
Wie das Friedrich-Loeffler-Institut am Freitag (27. Mai) bestätigt hat, ist der Erreger, der im Kreis Gütersloh festgestellt worden ist, die leichte Form (Low Pathogenic Avian Influenza, kurz LPAI) der Vogelgrippe. Aufgefallen waren die Symptome zunächst auf einem Legehennenbetrieb in Rietberg. Dort wurden 20.000 Hühner getötet, der Einsatz wurde im Laufe des samstags beendet. Zurzeit gibt es noch zwei weitere Verdachtsbetriebe – Legehennenbetriebe in Rietberg. In diesen Betrieben sind ebenfalls am Samstag Proben genommen worden. Die Tierärzte der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung haben inzwischen Unterstützung aus Nachbarkreisen erhalten.
Im Ein-Kilometerumkreis um den Putenmastbetrieb wurde eine Sperrzone errichtet. Die Halter von Geflügel dürfen unter anderem keine Tiere aus ihren Betrieben herausbringen. Auch deren Bestände werden untersucht. Die 13 Halter von Geflügel im Ein-Kilometerumkreis des Legehennenbetriebs in Rietberg, wo die Geflügelgrippe als erstes nachgewiesen wurde, müssen ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder nach oben abgedeckten Unterständen halten. In diesem Gebiet gilt eine zwischenzeitlich erlassene „Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung“.
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Karl Schmitt
Fängt das schon wieder an?
Mai 31st, 2011
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