Europäischer Gerichtshof: Gebühren der Fleischuntersuchung in Deutschland rechtens
Kiel (aho/lme) – Das Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen das Gesetz zur Ausführung des Fleischhygienerechts, das aufgrund der Beschwerde eines Schlachtbetriebs eingeleitet worden war, ist für Schleswig-Holstein erfolgreich zu Ende gegangen. Das teilt das Agrarministerium in Kiel unter Hinweis auf ein Urtel des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. März 2009 mit. Das EuGH hatte der in der Rechtssache C 270/07 entschieden, dass die von der Europäischen Kommission beanstandeten Regelungen des schleswig-holsteinischen Rechts über Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind. Mit dem Urteil des EuGH besteht nunmehr ein erhebliches Maß an Rechtssicherheit für die Kreise und kreisfreien Städte, denen die Aufgabe der Schlachttier- und Fleischuntersuchung übertragen ist, so das Ministerium in einer Presseinformation.
Das Ministerium erläutert weiter: Aus dem Gemeinschaftsrecht (Richtlinie 85/73/EWG über die Finanzierung der veterinär- und hygienerechtlichen Kontrollen) ergibt sich entgegen der von der Europäischen Kommission in ihrer Vertragsverletzungsklage vertretenen Auffassung nicht, so der EuGH, dass für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung nur eine Gebühr bestehend aus einem Betrag zu erheben sei. Vielmehr lasse das Gemeinschaftsrecht auch eine Regelung wie in Schleswig-Holstein zu, nach der die Gebühr für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung sich aus verschiedenen Beträgen für mehrere Untersuchungsschritte und Laboruntersuchungen zusammensetzen kann.
Die Schlachttier- und Fleischuntersuchungsgebühr ist entsprechend den Anforderungen der europäischen Richtlinie kostendeckend. Nach den Regelungen des schleswig-holsteinischen Ausführungsgesetzes werden den Gebührenschuldnern die Kosten für einzelne Untersuchungsbestandteile nachgewiesen. Es stellt sicher, dass die Kosten dem Verursacher auferlegt werden. Somit wird den Zielen des Gemeinschaftsrechts besonders Rechnung getragen, Transparenz bei der Finanzierung von Schlachttier- und Fleischuntersuchungen und von Hygienekontrollen zu schaffen und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
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