Landkreis Cloppenburg: Freilandhaltung von Geflügel wieder möglich
Cloppenburg (aho) – Nachdem die niedrigpathogene Influenza in den Geflügelbeständen erloschen ist, erlaubt der Landkreis Cloppenburg nun auch wieder die Freilandhaltung von Geflügel. Eine entsprechende Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch in Kraft. Die Allgemeinverfügung gelte unmittelbar, so dass die Geflügelhalter keinen Antrag auf Genehmigung der Freilandhaltung stellen müssten, informiert die Kreisverwaltung.
Weiterhin verboten bleibt die Freilandhaltung allerdings in den Gemeinden Bösel und Garrel, in der zur Stadt Cloppenburg gehörenden Ortschaft Staatsforsten sowie im nördlichen Stadtgebiet von Friesoythe bis zum Küstenkanal. In diesen Gebieten waren wegen der niedrigpathogenen Influenza in den vergangenen Monaten Sperrgebiete eingerichtet.
Ebenfalls ausgenommen von der Freilandhaltung sind die Bereiche im Abstand von 500 Meter beidseits der Süd- und Mittelradde, der Sagter Ems (nördlich der Einmündung des Utender Kanals), des Barßeler Tiefs und des Küstenkanals sowie das Gebiet im Abstand von 1.000 Meter rund um die Thülsfelder Talsperre.
Der Landkreis Cloppenburg weist nochmals darauf hin, dass sämtliche Geflügelhaltungen dem Veterinäramt anzuzeigen sind und dass dabei auch anzugeben ist, ob das Geflügel in Ställen oder im Freien gehalten wird.
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