Weiterer Putenbestand in Bösel mit H5N3 infiziert
Cloppenburg (aho) – Das niedrigpathogene Influenzavirus H5N3 ist erneut in einem Putenbestand in der Gemeinde Bösel festgestellt worden. Die 16.000 Tiere in der betroffenen Farm seien noch am Freitag getötet worden, teilt der Landkreis Cloppenburg am 16.01.09 mit. Da es von dem infizierten Bestand aus Personenkontakte in eine weitere Farm gegeben habe, müssten in dem Kontaktbetrieb weitere 16.000 Tiere aus Vorsorgegründen getötet werden. Die Infektionsausbrüche der vergangenen Tage zeigten, dass das Virus nach wie vor in der Region vorhanden sei, erklärte der Leiter des Veterinäramtes des Landkreises Cloppenburg, Dr. Karl-Wilhelm Paschertz. Die Bekämpfungsmaßnahmen müssten deshalb konsequent fortgesetzt werden. Um Neuausbrüche schnell zu erkennen, würden die Geflügelbestände in den Sperrgebieten regelmäßig amtlich untersucht. Im Rahmen dieser Untersuchungen sei auch der jetzt in Bösel aufgetretene Fall identifiziert worden. Weil in vielen Fällen neben den infizierten Beständen auch in Kontaktbetrieben Tiere getötet werden mussten, appelliert Dr. Paschertz an die Farmbetreiber, Personen- und Maschinenkontakte zwischen den Farmstandorten möglichst zu vermeiden.
Das Sperrgebiet in Ramsloh wird nach Angaben der Kreisverwaltung am kommenden Wochenende wieder aufgehoben. Dort sei nach Abschluss der Reinigungs- und Desinfektion in dem Ausbruchsbestand die 21 Tage-Frist abgelaufen. In dem Sperrgebiet selbst seien derzeit keine Geflügelbestände vorhanden. Für die Geflügelbestände in der weiteren Umgebung lägen Negativbefunde vor.
Weil das Virus bisher nur in Putenbeständen und in einem Fall bei Enten nachgewiesen wurde, gestattet der Landkreis ab dem Wochenende in den verbleibenden Sperrgebieten in Bösel/Garrel und in Friesoythe die Wiedereinstallung von Masthähnchen. Die Neueinstallung von Masthähnchen werde aufgrund einer Risikobewertung durch das Friedrich-Löffler-Institut und nach Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium zugelassen, informiert die Kreisverwaltung. Voraussetzung sei jedoch, dass die Tierhalter die beabsichtigte Einstallung dem Veterinäramt anzeigten und sich verpflichten würden, die Tiere virologisch und serologisch untersuchen zu lassen. Die Änderung der bestehenden Sperrgebietsverfügungen werde am Samstag amtlich bekannt gemacht und trete am darauf folgenden Tag in Kraft.