Landkreis Cloppenburg Geflügel darf außerhalb von Sperrgebieten wieder eingestallt werden
Cloppenburg (aho) – Nachdem seit dem 27. Dezember keine neuen Fälle der niedrigpathogenen Influenza in Geflügelbeständen mehr aufgetreten sind, lockert der Landkreis Cloppenburg das für einen Teil des Kreisgebietes verfügte Einstallungsverbot nun für alle Geflügelarten. Ab Sonntag dürfen damit auch die Putenmäster im Restriktionsgebiet zwischen dem Küstenkanal im Norden und der B 213/ L836 im Süden wieder Tiere einstallen, wenn die Ställe außerhalb der bestehenden Sperrgebiete liegen. Zuvor war das Verbot bereits für Masthähnchen und Enten aufgehoben worden. Voraussetzung für die Neueinstallung von Geflügel in der Verbotszone sei jedoch, dass der Tierhalter die beabsichtigte Einstallung dem Veterinäramt anzeige und sich verpflichte, die Tiere virologisch und serologisch untersuchen zu lassen, teilt die Kreisverwaltung mit. Nähere Informationen und einen Vordruck für die Anzeige der Einstallung gibt es auf der Internetseite des Landkreises Cloppenburg.