H5N3: Keine Neuinfektionen +++ Enten dürfen eingestallt werden
Cloppenburg (aho) – In den Geflügelbeständen im Landkreis Cloppenburg sind über den Jahreswechsel keine neuen Infektionen mit dem niedrigpathogenen Influenzavirus H5N3 festgestellt worden. Dies teilt die Kreisverwaltung am Montag, 5. Januar, mit. Zuletzt war das Virus am 27. Dezember in einem Putenbestand in Ramsloh nachgewiesen worden.
Entwarnung könne jedoch noch nicht gegeben werden, so die Kreisverwaltung. Derzeit würden noch umfangreiche Beprobungen in den Geflügelbeständen innerhalb und außerhalb der Sperrgebiete durchgeführt. Die Sperrgebiete könnten erst aufgehoben werden, wenn in dem jeweiligen Gebiet nach Abschluss der Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten in dem zuletzt von der Seuche betroffenen Betrieb mindestens 21 Tage vergangen seien. Zudem müssten die Geflügelbestände vor Aufhebung eines Sperrgebietes nochmals amtlich untersucht werden, informiert die Kreisverwaltung.
Das vom Landkreis Cloppenburg zum Schutz gegen die Ausbreitung der niedrigpathogenen Influenza für einen Teil des Kreisgebietes verfügte Einstallungsverbot für Geflügel wird weiter gelockert. Ab Mittwoch dürfen nach den Hähnchenmästern nun auch die Entenhalter außerhalb der bestehenden Sperrgebiete wieder Tiere in ihre Ställe einstallen. Dies teilt der Landkreis Cloppenburg ebenfalls mit.
Für Enten könne das Verbot der Neueinstallung aufgehoben werden, weil das Infektionsrisiko für die Entenbestände deutlich geringer einzuschätzen sei als für Putenbestände, so die Kreisverwaltung. Bisher sei das Virus nur in einem einzigen Fall bei Enten in der Gemeinde Bösel aufgetreten. Für die übrigen Entenbestände innerhalb und außerhalb der Sperrgebiete lägen Negativbefunde vor. Die zusammen mit dem Friedrich-Löffler-Institut und dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium durchgeführte Risikobewertung habe ergeben, dass das Einstallungsverbot für Enten nicht länger erforderlich sei. Voraussetzung für die Neueinstallung von Enten sei jedoch, dass der Tierhalter die beabsichtigte Einstallung dem Veterinäramt anzeige und sich verpflichte, die Tiere zweimalig virologisch und serologisch untersuchen zu lassen, informiert die Kreisverwaltung.