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Kreis Cloppenburg: Einstallverbot für Masthähnchen gelockert +++ 23 Betriebe positiv

Cloppenburg (aho) – Der Landkreis Cloppenburg lockert das für einen Teil des Kreisgebietes geltende Neueinstallungsverbot für Geflügel. Ab Dienstag dürfen die Hähnchenmäster in dem Gebiet zwischen dem Küstenkanal im Norden und der B 213/L836 im Süden wieder Tiere in ihre Ställe einstallen, sofern sie nicht im Geltungsbereich von bestehenden Sperrgebieten liegen. Die Aufhebung des Einstallungsverbotes für Masthähnchen werde am Montag bekannt gemacht und trete am Dienstag in Kraft, so die Kreisverwaltung.

Für Masthähnchen könne das Verbot aufgehoben werden, weil das niedrigpathogene Influenzavirus nur bei Puten und in einem Fall bei Enten festgestellt worden sei. Bei Hühnern sei das Virus nicht aufgetreten. Die Gefahr der Infizierung von Masthähnchen sei geringer, weil diese in geschlossenen Ställen bei einer Raumtemperatur von über 20 Grad Celsius gehalten würden. Deshalb könne die Neueinstallung von Masthähnchen unter Auflagen zugelassen werden, teilt der Landkreis Cloppenburg mit. Voraussetzung sei, dass der Tierhalter die beabsichtigte Neueinstallung mindestens zwei Werktage vorher dem Veterinäramt anzeige und sich gleichzeitig verpflichte, den Tierbestand vor der Schlachtung durch ein akkreditiertes Labor virologisch untersuchen zu lassen.

Die Zahl der amtlichen Positivbefunde in den Putenbeständen erhöhte sich am Sonntag auf 23. In drei Verdachtsfällen der vergangenen Tage wurde das niedrigpathogene Virus durch amtliche Untersuchungen nachgewiesen. Die 43.000 Puten in den drei Farmen in der Gemeinde Garrel seien bereits getötet worden, so die Kreisverwaltung.

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