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Münster, Detmold, Borken: Aufstallungspflicht für Geflügel wieder in Kraft

Borken (aho) – Für Geflügel im Kreis Borken gilt ab sofort wieder eine Stallpflicht. Grund sind mehrere Fälle von Geflügelilueza in Putenmastbetrieben im Landkreis Cloppenburg in Niedersachsen. Sie veranlassen den Kreis Borken, die bisherige Ausnahmegenehmigung außer Kraft zu setzen. Nicht nur gewerbliche Geflügelzüchter, sondern auch alle Hobbyhalter dürfen ihre Tiere ab sofort nicht mehr im Freien halten. Einzige Ausnahme ist die Haltung in Außenvolieren mit dichten Abdeckungen und vogelsicheren Seitenbegrenzungen. Zunächst bis zum 31. Januar 2009 dürfen außerdem keine Geflügelmärkte, -börsen und -ausstellungen stattfinden. Ausnahmen gibt es für Veranstaltungen mit Tauben.

Rund 1.900 Geflügelhalter mit insgesamt circa 3,2 Millionen Tieren sind im Kreis Borken von der erneuten Stallpflicht betroffen. „Da der Weg der Seucheneinschleppung und die Ausbreitungstendenz im Kreis Cloppenburg bisher nicht geklärt ist, sollen die Geflügelbestände in NRW durch diese Maßnahmen geschützt werden“, erklärt Dr. Manfred Ulrich vom Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken und bittet um Verständnis für diese Auflagen. In Niedersachsen sei zwar eine Form der Vogelgrippe aufgetreten, bei der nur geringe klinische Erscheinungen zu beobachten sind. Es bestehe aber die Gefahr, dass diese sich zu einer für Geflügel hochansteckenden Krankheit weiterentwickle.

Die gleichen Regelungen wie im Kreis Borken gelten ab sofort in den gesamten Regierungsbezirken Detmold und Münster. Die Amtsveterinäre kontrollieren außerdem verstärkt die Zahl der verendeten Tiere aus Geflügelbetrieben und stehen in Kontakt zu den Tierärzten in der Region, die sich auf Geflügel spezialisiert haben.

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