Stadt Duisburg: Geflügel kann wieder ins Freie
Duisburg (aho) – Die Stadt Duisburg lässt ab 1. April die Freilandhaltung für Geflügel im gesamten Stadtgebiet wieder zu. Wie die Stadt jetzt mitteilt, wurde die Allgemeinverfügung zur Freilandhaltung von Geflügel vom 2. November 2007 geändert.
Hintergrund der Lockerung ist ein deutlich gesunkenes Vogelgripperisiko. Umfangreiche Untersuchungen in den Risikogebieten haben keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die hochansteckenden Influenzaviren des Typs H5 oder H7 hier in der Wildvogelpopulation vorkommen. Weiterhin verringert wird das Vogelgripperisiko durch den Beginn des Vogelzuges.
Die Melde- und Untersuchungspflicht für Geflügelhalter, die Enten beziehungsweise Gänse im Freien halten möchten, bleibt weiterhin bestehen. Auch die in der Verfügung und in der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) vom 18.10.2007 (BGBl I S. 2348) gelisteten hygienischen Auflagen müssen eingehalten werden.
Wichtig ist, das eigene Geflügel sorgfältig zu beobachten und verdächtige Symptome frühzeitig anzuzeigen, so die Stadt in einer Medieninformation.