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Ausschreibungsverfahren der Hessischen Landesregierung für die Bestellung der Impfdosen gegen die Blauzungenkrankheit abgeschlossen

Wiesbaden (aho) – Der Hessische Minister für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Wilhelm Dietzel, hat heute in Wiesbaden das Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens zur Bestellung von Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit der Öffentlichkeit vorgestellt: „Mit dem von der Hessischen Landesregierung durchgeführten Ausschreibungsverfahren ist es gelungen, den vollständigen internationalen Markt auszuschöpfen. Gerade hierdurch kam es unter anderem zu dem Angebot eines spanischen Impfstoffherstellers, der CZV Veterenaria S.A. aus Porrino (Pontevedra), ohne den die frühzeitige Deckung des deutschen Impfstoffbedarfs nicht möglich gewesen wäre. Dieser spanische Hersteller liefert zum Beispiel den gesamten Impfstoffbedarf nicht nur für die 350.000 Schafe und Ziegen in Hessen, sondern für alle rund 3,6 Millionen Schafe und Ziegen in Deutschland. Neben der Firma CZV wurden die Firmen Fort Dodge Veterinär GmbH aus Würselen und der französische Impfstoffhersteller Merial aus Lyon bei der Zuschlagserteilung berücksichtigt. Dem vierten Bewerber, der Firma Intervet Deutschland GmbH aus Unterschleißheim, wurde mitgeteilt, dass sein Angebot ungültig ist, weil er die Vertragsbedingungen der Bundesländer umfassend ablehnte. Insgesamt bestellen wir heute 20.989.550 Impfdosen für ganz Deutschland, die einen Gesamtbestellwert von rund 16.900.000 Euro haben. Das Auftragsvolumen für Hessen beträgt rund 940.000 Euro. Wir freuen uns, dass die ersten Impfdosen dann ab Mai geliefert werden!“

„Ein weiterer Vorteil des internationalen Ausschreibungsverfahrens war, dass die Bundesländer sehr günstige Preise erzielen konnten. Darüber hinaus haben die Hersteller die geforderten Gewährleistungszusagen gemacht und die notwendigen Sicherheitsleistungen zugesagt, die für die Bundesländer unverzichtbar waren“, erklärte Dietzel und weiter: „Diese Bedingung war besonders wichtig, weil selbst am heutigen Tage der Bestellung eigentlich noch ‚die Katze im Sack’ gekauft wird, da die angebotenen Impfstoffe noch nicht zugelassen sind.“ Für Hessen, und die anderen Bundesländer war es daher von entscheidender Bedeutung, dass die Impfung nur verantwortet werden kann, wenn sich der Impfstoff im Zuge einer noch andauernden Prüfung durch das Friedrich-Loeffler-Institut als geeignet und unschädlich erweist. Dies ist auch für die Bundesregierung entscheidend, da der Einsatz der nicht zugelassenen Impfstoffe in Deutschland durch eine entsprechende Eilverordnung nach dem Tierseuchengesetz ermöglicht werden soll.

„Erste Ergebnisse des laufenden Feldversuches in Mecklenburg-Vorpommern sind vielversprechend“, zeigte sich Minister Dietzel erleichtert und weiter: „Der Feldversuch an rund 2.000 Rindern und rund 1.600 Schafen mit den jetzt bestellten Impfstoffen der Firmen CZV, Fort Dodge und Merial hat schon in diesem frühen Stadium gezeigt, dass wir uns wegen möglicher Impfschäden keine großen Sorgen machen müssen. Dennoch bleibt ein Restrisiko bestehen, zumal wir noch keine verlässlichen Daten über die Wirksamkeit der Impfstoffe haben“, so der Minister. Mit dem Abschluss der Impfstudie ist bis Ende Mai zu rechnen.

„Wir sind daher froh, dass es uns gelungen ist, die unbestreitbaren finanziellen Risiken der Impfstoffanwendung von den öffentlichen Haushalten und den Tierhaltern fernzuhalten und die Hersteller zur Übernahme dieser Risiken zu verpflichten“, führte der Minister über das erfolgreiche Ausschreibungsverfahren weiter aus. Die Firma Intervet Deutschland GmbH war mit diesen Gewährleistungsregelungen für den „Katze-im-Sack-Kauf“ nicht einverstanden und konnte daher bei der Auftragsvergabe nicht berücksichtigt werden. „Die heute mit den anderen Bewerbern geschlossenen Verträge tragen unseren Anforderungen jedoch in vollem Umfang Rechnung“, betonte Dietzel und erläuterte anschließend zur Kostenfinanzierung: „Die Kosten der Beschaffung der Impfstoffe teilen sich in Hessen das Land und die Tierseuchenkasse jeweils zur Hälfte. Die Impfgebühren, also die Kosten der Impfung durch Tierärzte – gehen in Hessen zu Lasten des Tierhalters. Die Tierseuchenkasse prüft aber derzeit noch eine Kostenbeteiligung. Die Europäische Kommission plant eine Kofinanzierung der Impfmaßnahme von 0,60 Euro je Impfdosis und einmalig 2,00 Euro je Rind und 0,75 Euro je Schaf oder Ziege für die tierärztliche Verabreichung des Impfstoffes. Diese Zahlen relativieren sich aber, wenn man berücksichtigt, dass das Gesamtvolumen der Kofinanzierung auf 17 Millionen Euro für Deutschland gedeckelt werden soll. Allein die – kofinanzierungsfähigen – Nettokosten der Impfstoffe betragen jedoch bereits rund 14 Millionen Euro. Da bleibt für die Kofinanzierung der Impfanwendung nicht mehr viel übrig. Allein in Hessen wird mit Impfgebühren von rund 2,6 Millionen Euro gerechnet. Da muss jetzt erst mal abgewartet werden, ob die Kommission bereit ist, das vorgesehene Budget zu erhöhen. Dann wird über eine finanzielle Beteiligung des Landes an der Impfdurchführung zu entscheiden sein“, so der Minister abschließend.

Zum Hintergrund:

Die Krankheit kann nur durch eine Schutzimpfung bekämpft werden. In Hessen müssen ca. 350.000 Schafe und Ziegen sowie ca. 500.000 Rinder geimpft werden.

Das Krankheitsbild

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue) ist eine nicht ansteckende, durch Insekten übertragene Viruserkrankung der Schafe, Ziegen, Rinder. Sie gilt als für den Menschen ungefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden. Bisher war hauptsächlich die in wärmeren Regionen vorkommende Mücke Culicoides imicola als Überträger der Blauzungenkrankheit bekannt. Inzwischen geht man davon aus, dass auch die einheimische Gnitzenart Culicoides obsoletus als Überträger fungieren kann.

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich in erster Linie um eine Schleimhauterkrankung. Sie kann unterschiedlich starken Verlauf nehmen, und die Sterblichkeitsrate hängt von der Virulenz des Virusstammes und von Art und Rasse der betroffenen Tierart ab. Schafe sind in der Regel am stärksten betroffen, während Rinder und Ziegen gewöhnlich keine klinischen Symptome zeigen; sie können aber für gewisse Zeit Virusträger sein. Obgleich die Krankheit einen unterschiedlichen Verlauf nehmen kann, treten beim Schaf in der Regel folgende Symptome auf: Fieber, allgemeine Schwäche, Geschwüre im und um das Maul (Zahnfleisch, Backen und Zunge), bei einer kleinen Anzahl Tiere einhergehend mit der typischen Blau-Rot-Färbung der Zunge, Rötungen und Blutungen des oberen Klauenrandes, Lahmheit, mitunter auch Aborte und angeborene Missbildungen.

Verbreitungsgebiete

Weltweit kommt die Blauzungenkrankheit vor allem in warmen Ländern zwischen dem 35. südlichen und dem 44. nördlichen Breitengrad vor. Die Krankheit ist bereits in vielen Mittelmeer-Ländern aufgetreten.

Die klimatischen Verhältnisse im nördlichen Europa sind für die Virus übertragenden Mückenarten als ungünstig einzustufen. Wenn aber die Temperaturen im Sommer und Herbst ausreichend lange über einem kritischen Wert liegen, ist es möglich, dass sich die entsprechenden Mückenarten stark vermehren und so eine gute Grundlage für die Verbreitung des Virus bieten. So meldete am 17. August 2006 Holland den Ausbruch der Blauzungenkrankheit bei zwei Betrieben an der Grenze zu Deutschland. Aus Belgien folgten am 19. August 2006 erste Meldungen und in Deutschland wurde die anzeigepflichtige Tierseuche in Betrieben im grenznahen Gebiet um Aachen festgestellt. Am 21. August 2006 ist die Blauzungenkrankheit dort erstmalig aufgetreten. In Hessen wurde das BT-Virus am 13. November 2006 in einem Rinderbestand erstmals nachgewiesen.

Insgesamt sind in Deutschland bisher über 22.000, in Hessen (Stand 07. März 2008) 3.416 Fälle von Blauzungenkrankheit bei Rindern und Schafen aufgetreten. Seit 1. Januar 2008 sind in Hessen 121 Fälle von Blauzungenkrankheit (BT) registriert worden. Es handelt sich jedoch nicht um Neuinfektionen, sondern um Tiere, die sich bereits 2007 infiziert haben.

Unter Berücksichtigung der geografischen, klimatischen und epizootologischen Bedingungen sind nach dem geltenden EU- und nationalem Recht ein Gefährdungsgebiet (= 20 km-Zone) mit einem Radius von mindestens 20 km sowie ein Beobachtungsgebiet (= 150 km-Zone) von 150 km festzulegen.

Aus diesen Gebieten heraus dürfen Wiederkäuer grundsätzlich nur unter Auflagen verbracht werden. Auch für Tierschauen und -märkte müssen bestimmte Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Die Ämter für Veterinärwesen und Verbraucherschutz in den Landkreisen und kreisfreien Städten erteilen hierzu Auskünfte.

Das Krankheitsbild hat sich gegenüber dem Jahr 2006 in 2007 radikal geändert. BT-Infektionen im Jahr 2006 hatten keine oder nur sehr milde klinische Erscheinungen zur Folge und führten auch nicht zum Tod der infizierten Tiere. Im Jahr 2007 ist das Virus jedoch wesentlich aggressiver geworden. Infektionen sind von massiven klinischen Erscheinungen begleitet, die bei Schafen zu Mortalitätsraten von bis zu 30 Prozent führten.

Die Blauzungenkrankheit kann nur durch eine flächendeckende Impfung empfänglicher Tiere wirksam bekämpft werden. Unmittelbar nach dem ersten Auftreten der Blauzungenkrankheit im August 2006 in Mitteleuropa und der Isolierung und Typisierung des Erregers als BTV8 im September 2006 begannen zwei kommerzielle, in der Entwicklung und Produktion erfahrene europäische Impfstoffhersteller mit der Herstellung eines inaktivierten BTV8- Impfstoffes. Nach Auskunft dieser Impfstoffhersteller Ende 2006 wird für die Implementierung einer großtechnischen Produktion und der Vorlage von Wirksamkeits- und Verträglichkeitsdaten, die für die Zulassung zwingend erforderlich sind, ein Zeitraum von rund 18 Monaten benötigt. Dies ist nun abgelaufen.

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