In Verwesung: Importverbot für geröstete Flughunde
Düsseldorf (aho/lme) – Einen mehr als ungewöhnlichen „Snack“ wollte heute eine nigerianische Staatsangehörige über das Zollamt Düsseldorf Flughafen nach Deutschland einführen. Bei der Kontrolle des Reisegepäcks fanden Zöllner neben Kräutern, Suppen und Gewürzen auch 28 geröstete und bereits stark riechende Flughunde, die nach Aussage der Nigerianerin für den eigenen Verzehr durch sie selbst und ihre in Deutschland lebenden afrikanischen Freunde gedacht waren.
Obwohl in diesem Fall kein Verstoß gegen bestehende Artenschutzgesetze vorliegt, müssen die Flughunde entsorgt werden, da die Einfuhr ohne vorherige Beschau durch einen Veterinär im Herkunftsland und ohne veterinärrechtliche Zeugnisse verboten ist, so das Hauptzollamt Düsseldorf.
Die verärgerte Dame konnte ihre Reise ohne die Flughunde fortsetzen. Sie erwartet aber demnächst ein Bußgeldbescheid vom Amt für Verbraucherschutz, so das Hauptzollamt gegenüber der Presse.