Landkreis Schwandorf: Vogelgrippe eindeutig festgestellt
Schwandorf (aho) – Aufgrund weiterer Untersuchungen an Probenmaterial aus dem Landkreis Schwandorf durch das Referenzinstitut FLI ergibt sich am Montag, den 10. September, um 18.00 Uhr nach einer Information aus dem Landratsamt Schwandorf eine neue Einschätzung der Gesamtsituation. Die Untersuchungsergebnisse lassen nach Auskunft der Fachstellen keinen Zweifel, dass die im Landkreis Schwandorf genommenen Proben die hochpathogene Erregerform des H5N1-Virus enthalten. Daraus ergibt sich für das Handeln des Landratsamtes Schwandorf eine neue Grundlage:
– Es wird der Ausbruch der Geflügelpest festgestellt.
– Mit einer Allgemeinverfügung wird um die vermutlichen Ausbruchsbereiche im Raum Nittenau und Bruck ein Sperrgebiet von rund 3 km eingerichtet. Dieses Sperrgebiet entspricht räumlich dem Bereich, in dem schon bisher eine sogenannte stand-still-Anordnung den Warenverkehr auf Geflügel haltenden Betrieben eng reglementiert hat. Diese Bestimmungen werden für die Betriebe aufrechterhalten. Im gesamten Sperrbezirk gilt des weiteren eine umfassende Stallpflicht für alle Geflügel. – Es werden ein Beobachtungsbereich von rund 10 km und eine Kontrollzone von rund 13 km eingerichtet. Hier unterliegen Geflügel haltenden Betriebe besonderen Überwachungen. Der Warenverkehr von und zu diesem Betrieb wird reglementiert.
Die Feststellung des Ausbruchs hat keine Auswirkung auf die Keulungsmaßnahme in den Beständen von Trumling und Hofing. Die Entscheidung zur Keulung und die Vorgehensweise wird davon nicht berührt.
Das Gesundheitsamt am Landratsamt Schwandorf betont, dass auch durch den festgestellten Ausbruch der Geflügelpest keine Gefährdung der Bevölkerung gegeben ist. Es handelt sich um eine Tierseuche.
Das Landratsamt Schwandorf richtet ab sofort ein Bürgertelefon ein: Unter der Rufnummer 09431 / 471-499 können Informationen zur räumlichen Ausdehnung der Sperr- und Überwachungsgebiete, zu den einzelnen Bestimmungen der Allgemeinverfügung und zu den jeweils aktuellen Maßnahmen abgerufen werden.