Rhein-Kreis Neuss: Blauzungenkrankheit bei Schafen festgestellt
Neuss (aho) – In den letzten Tagen ist die Blauzungenkrankheit auch bei Schafen im Rhein-Kreis Neuss aufgetreten und breitet sich weiter aus. In über 15 Schafhaltungen wurden Erkrankungen oder verendete Schafe dem Amtstierarzt gemeldet. Untersuchungen bestätigten bei den Verdachtsfällen den Ausbruch der Krankheit. Vor fast genau einem Jahr wurde im Raum Aachen erstmalig die Blauzungenkrankheit, eine bis dahin in Deutschland unbekannte Tierseuche, amtlich festgestellt. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.
Übertragungsweg und Krankheitssymptome
Wie das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Kreise Neuss weiter informiert, ist die Blauzungenkrankheit eine nicht von Tier zu Tier ansteckende, nur von Stechmücken übertragene Infektionskrankheit, an der vor allem Schafe erkranken und verenden können. Daneben können auch Rinder und Ziegen erkranken. Die Symptome sind bei Rindern jedoch unauffälliger als bei Schafen. Sieben bis acht Tage nach der Infektion zeigen sich bei Schafen die ersten Anzeichen einer akuten Erkrankung: erhöhte Körpertemperatur, Apathie und Absonderung von der Herde. Kurz nach dem Anstieg der Körpertemperatur erscheinen die Mundschleimhäute gerötet und schwellen an. Die Schafe speicheln sehr stark und haben Schaum vor dem Maul. Die Zunge schwillt an und wird blau und kann sogar manchmal aus dem Maul hängen. Die Tiere können lahm gehen, tragende Schafe vorzeitig gebären. Erkrankte Schafe können acht bis zehn Tage nach der Infektion sterben.
Je mehr infizierte Mücken ein Schaf stechen, umso mehr Viren gelangen in das Schaf und umso dramatischer ist der Krankheitsverlauf. Bisher hat der verregnete Sommer einen starken Mückenflug verhindert. Jeder trockene, warme Tag erhöht die Gefahr für die Tiere von infizierten Mücken gestochen zu werden. Sie sollten daher mit Insekten abwehrenden Mitteln behandelt und nachts, wenn möglich, im Stall stehen, da die Mücken nacht- und dämmerungsaktiv sind. Mit einer Impfmöglichkeit gegen die Blauzungenkrankheit wird frühestens Anfang 2008 gerechnet.
Diagnose
Wenn ein Tierhalter eine Erkrankung feststellt, sollte er umgehend seinen Hoftierarzt benachrichtigen, so dass dieser eine Blutprobe zur Absicherung der Diagnose zieht. Der Tierarzt oder der Besitzer zeigt dann den Verdacht der Blauzungenkrankheit beim Amtstierarzt an. Die Tierseuchenkasse entschädigt für die Tiere, die nach der Anzeige verendeten oder eingeschläfert wurden, nach einer Schätzung des Wertes zu 100 Prozent. Für Tiere, die vor der Anzeige an Blauzungenkrankheit verenden, gibt es eine Entschädigung von 50 Prozent.