Premiere: Blauzungenkrankheit im Main-Taunus-Kreis
Hofheim (aho) – Im Main-Taunus-Kreis ist erstmals die Blauzungenkrankheit aufgetreten. Wie der Erste Kreisbeigeordnete Hans-Jürgen Hielscher mitteilt, wurde die Tierkrankheit zuerst bei einem Rind in einem Betrieb in Kelkheim festgestellt. Da der MTK bereits als so genanntes Gefährdungsgebiet eingestuft sei, dürften keine gefährdeten Tierarten über die Kreisgrenzen hinweg transportiert werden.
Laut Hielscher wurde bei einem erkrankten Rind in Kelkheim eine Blutprobe gezogen, die vom Landeslabor in Gießen für positiv befunden wurde. Einzelheiten zu dem Betrieb nannte Hielscher nicht. Es bestehe auch keine direkte Gefahr für andere Tiere aus diesem Bestand, weil die Krankheit nicht von Tier zu Tier, sondern ausschließlich über eine bestimmte Stechmückenart übertragen werde. Außerdem sei in Hofheim bei Schafen, Rindern und einem Reh amtstierärztlich der Verdacht auf Blauzungenkrankheit festgestellt worden. Die Blutproben würden derzeit vom Landeslabor untersucht.
Potenziell gefährdet sind im Main-Taunus-Kreis 128 Betriebe mit Wiederkäuern. Derzeit werden für die Krankheit empfängliche Tiere in 48 Rinder-, 54 Schaf- und 26 Ziegenbeständen gehalten.
Seit die Blauzungenkrankheit kürzlich im benachbarten Hochtaunuskreis aufgetreten ist, gilt der Main-Taunus-Kreis bereits als Gefährdungsgebiet. Die Regelungen dafür gelten weiter: Potenziell gefährdete Tierarten dürfen den Kreis nicht verlassen, und alle Tierhalter sind aufgefordert, den Gesundheitszustand ihrer Tiere genau zu beobachten. Bei Krankheitserscheinungen oder Todesfällen müssen sofort der Haustierarzt oder das Amt für Veterinärwesen informiert werden. Entschädigungen können als Härtebeihilfe bei der Tierseuchenkasse beantragt werden. Die Abwicklung übernimmt das Amt für Veterinärwesen.