Flächenbrand: Blauzungenkrankheit jetzt auch im Landkreis Harburg
Harburg (aho) – Die Amtstierärztin des Landkreises Harburg Dr. Astrid Krüger hat am Montag, 3. September 2007, den ersten Fall von Blauzungenkrankheit an einem Rind im Landkreis Harburg amtlich festgestellt.
Der Landkreis Harburg hat zum Schutz vor Ausbreitung der Blauzungenkrankheit eine Allgemeinverfügung erlassen, die am Dienstag, 4. September 2007 in Kraft tritt und amtlich bekannt gemacht wird.
In einem Umkreis von 20 Kilometern des aufgetretenen Falls von Blauzungenkrankheit sind besondere Schutzmaßnahmen vorzunehmen, um die Verschleppung der Blauzungenkrankheit zu verhindern. Dazu gehört, dass Rinder, Schafe und Ziegen sowie deren Ställe oder sonstige Standorte mit zugelassenen Insektiziden entsprechend den Empfehlungen des Herstellers zu behandeln sind. Seuchenverdächtige und verendete Tiere müssen dem Veterinäramt des Landkreises Harburg zum Zwecke weitergehender Untersuchungen sofort gemeldet werden.
Das Gefährdungsgebiet umfasst im Landkreis Harburg das gesamte Kreisgebiet mit Ausnahme der Einheitsgemeinde Neu Wulmstorf und der Samtgemeinden Hollenstedt und Tostedt.
Weiter betroffen sind Teile des Landkreises Lüneburg, der Stadt Hamburg sowie die Kreise Herzogtum-Lauenburg und Stormarn (Schleswig-Holstein). Dort werden eigenständige Allgemeinverfügungen erlassen.